Erhaltungsrücklage für die WEG berechnen
Welche Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist angemessen? Der Rechner zeigt die Peters’sche Formel und die Pauschalen der II. BV mit dem Stand 2026 nebeneinander, für die ganze Anlage, je Einheit nach Miteigentumsanteilen oder Fläche und je Monat.
Stand: II. BV, Beträge ab 01.01.2026, geprüft am 22.10.2026Rechnet nur in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert
Gebäude
Was ein vergleichbarer Neubau heute je m² Wohnfläche kostet, ohne Grundstück.
Üblich 65 bis 70 %.
Die II.-BV-Beträge gelten von 2026 bis 2028.
Ihre Einheit
Zum Beispiel 1.000 oder 10.000
- Peters’sche Formel
- 229,69 €
- je Monat für Ihre Einheit, 36,75 € je m² und Jahr
- II. BV, Stand 2026
- 63,81 €
- je Monat für Ihre Einheit, 10,21 € je m² und Jahr
| Zuführung | Peters | II. BV (31 J.) |
|---|---|---|
| Je m² im Jahr | 36,75 € | 10,21 € |
| Gemeinschaft im Jahr | 44.100,00 € | 12.252,00 € |
| Einheit im Jahr | 2.756,25 € | 765,75 € |
| Einheit im Monat | 229,69 € | 63,81 € |
Je m² im Jahr
- Peters
- 36,75 €
- II. BV (31 J.)
- 10,21 €
Gemeinschaft im Jahr
- Peters
- 44.100,00 €
- II. BV (31 J.)
- 12.252,00 €
Einheit im Jahr
- Peters
- 2.756,25 €
- II. BV (31 J.)
- 765,75 €
Einheit im Monat
- Peters
- 229,69 €
- II. BV (31 J.)
- 63,81 €
Rechenweg Schritt für Schritt
- 1.
Peters: Erhaltungskosten je m² und Jahr
2.800,00 € × 1,5 ÷ 80 Jahre
= 52,5 €/m²
- 2.
Peters: Anteil Gemeinschaftseigentum
× 70 %
= 36,75 € je m² und Jahr
- 3.
Peters: Rücklage der Gemeinschaft
36,75 € × 1.200 m²
= 44.100,00 € im Jahr
- 4.
Peters: Anteil der Einheit
44.100,00 € × 62,5 / 1.000 MEA
= 2.756,25 € im Jahr, 229,69 € im Monat
- 5.
II. BV: Satz nach § 28 Abs. 2 II. BV (Alter am Ende 2026: 31 Jahre)
14,58 € (Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre zurück)
= 14,58 € je m² und Jahr
- 6.
II. BV: Anteil Gemeinschaftseigentum
× 70 %
= 10,21 € je m² und Jahr
- 7.
II. BV: Rücklage der Gemeinschaft
10,21 € × 1.200 m²
= 12.252,00 € im Jahr
- 8.
II. BV: Anteil der Einheit
12.252,00 € × 62,5 / 1.000 MEA
= 765,75 € im Jahr, 63,81 € im Monat
So wird gerechnet
Die Wohnungseigentümer müssen eine angemessene Erhaltungsrücklage ansammeln (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wie hoch angemessen ist, regelt das Gesetz nicht. Verwalter stützen den Vorschlag im Wirtschaftsplan deshalb meist auf zwei Orientierungswerte, die der Rechner nebeneinander zeigt.
1. Peters’sche Formel
Satz je m² und Jahr = heutige Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 Jahre × Anteil Gemeinschaftseigentum. Der Satz wird auf Cent gerundet und mit der Wohnfläche der Anlage multipliziert. Das ergibt die Rücklage der Gemeinschaft im Jahr.
2. Instandhaltungspauschale nach § 28 Abs. 2 II. BV
Der Satz richtet sich danach, wie lange die Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres zurückliegt. Bei gewerblicher Wärmelieferung sinkt er, mit Aufzug steigt er. Auch hier rechnet der Rechner mit dem Anteil Gemeinschaftseigentum, weil die Sätze die ganze Wohnung abdecken.
3. Anteil der Einheit
Die Rücklage der Gemeinschaft mal Miteigentumsanteil der Einheit geteilt durch die Summe der Anteile, oder nach Wohnfläche, wenn die Gemeinschaft das so beschlossen hat. Durch zwölf geteilt ergibt sich der monatliche Betrag im Hausgeld.
Die Sätze der II. BV seit 1. Januar 2026
Die Beträge des § 28 II. BV ändern sich alle drei Jahre um die Veränderung des Verbraucherpreisindex (§ 28 Abs. 5a, § 26 Abs. 4). Für den 1. Januar 2026 zählt Oktober 2025 gegenüber Oktober 2022: 123 ÷ 113,5 = 1,0837, also ein Plus von 8,37 %. Die Beträge gelten bis 31. Dezember 2028.
| Je m² Wohnfläche und Jahr | bis 2025 | ab 2026 |
|---|---|---|
| Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre zurück | 10,61 € | 11,50 € |
| Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre zurück | 13,45 € | 14,58 € |
| Bezugsfertigkeit mindestens 32 Jahre zurück | 17,18 € | 18,62 € |
| Abschlag bei gewerblicher Wärmelieferung | − 0,29 € | − 0,31 € |
| Zuschlag bei Aufzug | + 1,50 € | + 1,63 € |
Die Abschläge für kleine Instandhaltungen und der Ansatz für Schönheitsreparaturen (§ 28 Abs. 3 und 4) betreffen das Mietverhältnis und spielen für die Rücklage der Gemeinschaft keine Rolle. Die Werte stammen aus der Veröffentlichung des VdW Bayern und lassen sich mit den Indexwerten von Destatis auf den Cent nachrechnen.
Beispiel mit Zahlen
Eine Anlage mit 1.200 m² Wohnfläche, bezugsfertig 1995, ohne Aufzug. Ein vergleichbarer Neubau kostet heute 2.800 € je m². Die Einheit hat 62,5 von 1.000 Miteigentumsanteilen.
- Peters: 2.800 € × 1,5 ÷ 80 = 52,50 € je m², davon 70 % = 36,75 €. Gemeinschaft: 36,75 € × 1.200 m² = 44.100,00 € im Jahr. Einheit: 44.100,00 € × 62,5/1.000 = 2.756,25 € im Jahr, 229,69 € im Monat.
- II. BV im Plan für 2026: Bezugsfertigkeit vor 31 Jahren, also 14,58 € je m², davon 70 % = 10,21 €. Gemeinschaft: 12.252,00 € im Jahr. Einheit: 765,75 € im Jahr, 63,81 € im Monat.
Der Abstand zwischen beiden Werten ist typisch. Die Peters’sche Formel bildet den langfristigen Bedarf aus den Baukosten ab, die II. BV einen pauschalen Satz für den laufenden Unterhalt. Ein konkreter Sanierungsbedarf, etwa ein Dach in fünf Jahren, gehört zusätzlich in die Planung.
Häufige Fragen
Rechtsgrundlagen und Stand
- § 19 WEG, ordnungsmäßige Verwaltung
- § 28 II. BV, Instandhaltungskosten
- § 26 Abs. 4 II. BV, Fortschreibung mit dem Verbraucherpreisindex
- VdW Bayern: Anpassung der Pauschalen der II. BV zum 01.01.2026 (PDF)
- Destatis: Verbraucherpreisindex für Deutschland, Oktober 2022: 113,5, Oktober 2025: 123,0 (2020 = 100)
Gegen den Gesetzestext geprüft am 22.10.2026. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.
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