Erhaltungsrücklage für die WEG berechnen

Welche Zuführung zur Erhaltungsrücklage ist angemessen? Der Rechner zeigt die Peters’sche Formel und die Pauschalen der II. BV mit dem Stand 2026 nebeneinander, für die ganze Anlage, je Einheit nach Miteigentumsanteilen oder Fläche und je Monat.

Stand: II. BV, Beträge ab 01.01.2026, geprüft am 22.10.2026Rechnet nur in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert

Gebäude

Was ein vergleichbarer Neubau heute je m² Wohnfläche kostet, ohne Grundstück.

Üblich 65 bis 70 %.

Die II.-BV-Beträge gelten von 2026 bis 2028.

Ihre Einheit

Verteilung

Zum Beispiel 1.000 oder 10.000

Peters’sche Formel
229,69 €
je Monat für Ihre Einheit, 36,75 € je m² und Jahr
II. BV, Stand 2026
63,81 €
je Monat für Ihre Einheit, 10,21 € je m² und Jahr
ZuführungPetersII. BV (31 J.)
Je m² im Jahr36,75 €10,21 €
Gemeinschaft im Jahr44.100,00 €12.252,00 €
Einheit im Jahr2.756,25 €765,75 €
Einheit im Monat229,69 €63,81 €
  • Je m² im Jahr

    Peters
    36,75 €
    II. BV (31 J.)
    10,21 €
  • Gemeinschaft im Jahr

    Peters
    44.100,00 €
    II. BV (31 J.)
    12.252,00 €
  • Einheit im Jahr

    Peters
    2.756,25 €
    II. BV (31 J.)
    765,75 €
  • Einheit im Monat

    Peters
    229,69 €
    II. BV (31 J.)
    63,81 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. 1.

    Peters: Erhaltungskosten je m² und Jahr

    2.800,00 € × 1,5 ÷ 80 Jahre

    = 52,5 €/m²

  2. 2.

    Peters: Anteil Gemeinschaftseigentum

    × 70 %

    = 36,75 € je m² und Jahr

  3. 3.

    Peters: Rücklage der Gemeinschaft

    36,75 € × 1.200 m²

    = 44.100,00 € im Jahr

  4. 4.

    Peters: Anteil der Einheit

    44.100,00 € × 62,5 / 1.000 MEA

    = 2.756,25 € im Jahr, 229,69 € im Monat

  5. 5.

    II. BV: Satz nach § 28 Abs. 2 II. BV (Alter am Ende 2026: 31 Jahre)

    14,58 € (Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre zurück)

    = 14,58 € je m² und Jahr

  6. 6.

    II. BV: Anteil Gemeinschaftseigentum

    × 70 %

    = 10,21 € je m² und Jahr

  7. 7.

    II. BV: Rücklage der Gemeinschaft

    10,21 € × 1.200 m²

    = 12.252,00 € im Jahr

  8. 8.

    II. BV: Anteil der Einheit

    12.252,00 € × 62,5 / 1.000 MEA

    = 765,75 € im Jahr, 63,81 € im Monat

So wird gerechnet

Die Wohnungseigentümer müssen eine angemessene Erhaltungsrücklage ansammeln (§ 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG). Wie hoch angemessen ist, regelt das Gesetz nicht. Verwalter stützen den Vorschlag im Wirtschaftsplan deshalb meist auf zwei Orientierungswerte, die der Rechner nebeneinander zeigt.

1. Peters’sche Formel

Satz je m² und Jahr = heutige Herstellungskosten je m² × 1,5 ÷ 80 Jahre × Anteil Gemeinschaftseigentum. Der Satz wird auf Cent gerundet und mit der Wohnfläche der Anlage multipliziert. Das ergibt die Rücklage der Gemeinschaft im Jahr.

2. Instandhaltungspauschale nach § 28 Abs. 2 II. BV

Der Satz richtet sich danach, wie lange die Bezugsfertigkeit am Ende des Kalenderjahres zurückliegt. Bei gewerblicher Wärmelieferung sinkt er, mit Aufzug steigt er. Auch hier rechnet der Rechner mit dem Anteil Gemeinschaftseigentum, weil die Sätze die ganze Wohnung abdecken.

3. Anteil der Einheit

Die Rücklage der Gemeinschaft mal Miteigentumsanteil der Einheit geteilt durch die Summe der Anteile, oder nach Wohnfläche, wenn die Gemeinschaft das so beschlossen hat. Durch zwölf geteilt ergibt sich der monatliche Betrag im Hausgeld.

Die Sätze der II. BV seit 1. Januar 2026

Die Beträge des § 28 II. BV ändern sich alle drei Jahre um die Veränderung des Verbraucherpreisindex (§ 28 Abs. 5a, § 26 Abs. 4). Für den 1. Januar 2026 zählt Oktober 2025 gegenüber Oktober 2022: 123 ÷ 113,5 = 1,0837, also ein Plus von 8,37 %. Die Beträge gelten bis 31. Dezember 2028.

Je m² Wohnfläche und Jahrbis 2025ab 2026
Bezugsfertigkeit weniger als 22 Jahre zurück10,61 €11,50 €
Bezugsfertigkeit mindestens 22 Jahre zurück13,45 €14,58 €
Bezugsfertigkeit mindestens 32 Jahre zurück17,18 €18,62 €
Abschlag bei gewerblicher Wärmelieferung− 0,29 €− 0,31 €
Zuschlag bei Aufzug+ 1,50 €+ 1,63 €

Die Abschläge für kleine Instandhaltungen und der Ansatz für Schönheitsreparaturen (§ 28 Abs. 3 und 4) betreffen das Mietverhältnis und spielen für die Rücklage der Gemeinschaft keine Rolle. Die Werte stammen aus der Veröffentlichung des VdW Bayern und lassen sich mit den Indexwerten von Destatis auf den Cent nachrechnen.

Beispiel mit Zahlen

Eine Anlage mit 1.200 m² Wohnfläche, bezugsfertig 1995, ohne Aufzug. Ein vergleichbarer Neubau kostet heute 2.800 € je m². Die Einheit hat 62,5 von 1.000 Miteigentumsanteilen.

  1. Peters: 2.800 € × 1,5 ÷ 80 = 52,50 € je m², davon 70 % = 36,75 €. Gemeinschaft: 36,75 € × 1.200 m² = 44.100,00 € im Jahr. Einheit: 44.100,00 € × 62,5/1.000 = 2.756,25 € im Jahr, 229,69 € im Monat.
  2. II. BV im Plan für 2026: Bezugsfertigkeit vor 31 Jahren, also 14,58 € je m², davon 70 % = 10,21 €. Gemeinschaft: 12.252,00 € im Jahr. Einheit: 765,75 € im Jahr, 63,81 € im Monat.

Der Abstand zwischen beiden Werten ist typisch. Die Peters’sche Formel bildet den langfristigen Bedarf aus den Baukosten ab, die II. BV einen pauschalen Satz für den laufenden Unterhalt. Ein konkreter Sanierungsbedarf, etwa ein Dach in fünf Jahren, gehört zusätzlich in die Planung.

Häufige Fragen

Das Gesetz nennt keine Zahl. § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG verlangt die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage als Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung. Wie hoch sie sein muss, hängt von Alter, Zustand und Ausstattung der Anlage und von anstehenden Maßnahmen ab. Die Peters’sche Formel und die Sätze der II. BV sind Orientierungswerte, keine Vorgaben.

Rechtsgrundlagen und Stand

Gegen den Gesetzestext geprüft am 22.10.2026. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.

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