Eigentümerversammlung vorbereiten, durchführen und dokumentieren.

Einladung mit Tagesordnung, Vollmachten und Stimmliste, Abstimmung mit der richtigen Mehrheit, Protokoll und Beschlusssammlung. Alles aus den Daten der Gemeinschaft, ohne Nacharbeit in einer Textverarbeitung.

30 Tage volle FunktionKeine Zahlungsdaten nötigServer in Nürnberg
Abstimmung TOP 4 · Dachsanierungeinfache Mehrheit
14
Ja
2
Nein
1
Enthaltung
Versammlung vorbereitenETV 18.05.2026
Einladung mit TagesordnungVersandt
Vollmachten erfasst5 von 17
TOP 4 angenommen
In Beschlusssammlung

Die Versammlung ist der Tag, an dem die Gemeinschaft entscheidet, und der Vorgang mit den meisten Formfehlern. Ladungsfrist, Vertretungsregeln, Mehrheiten, Protokoll und Beschlusssammlung müssen zusammenpassen, sonst wird ein Beschluss angreifbar. Verwaltio führt den gesamten Ablauf an einer Stelle, von der Einladung bis zum Eintrag in die Beschlusssammlung.

Überblick

Von der Einladung bis zur Beschlusssammlung, in einem Vorgang

Die Vorbereitung beginnt mit der Tagesordnung. Zu jedem Punkt hinterlegen Sie den Beschlussantrag, die nötige Mehrheit und die Unterlagen, die den Eigentümern dazu vorliegen müssen. Daraus entsteht die Einladung in Textform, die per E-Mail oder als Brief hinausgeht. Die Ladungsfrist von drei Wochen nach § 24 Abs. 4 WEG rechnet sich aus dem Versammlungstermin zurück und steht beim Versand im Blick.

Am Versammlungstag arbeiten Sie mit der Stimmliste: Anwesenheit und Vertretung werden erfasst, hinterlegte Vollmachten sind bereits zugeordnet. Je Tagesordnungspunkt wird nach dem in der Gemeinschaft geltenden Stimmprinzip abgestimmt, also nach Kopf-, Objekt- oder Wertprinzip. Verwaltio zählt Ja, Nein und Enthaltung, hält das Ergebnis fest und vermerkt, ob der Antrag angenommen, abgelehnt oder vertagt wurde.

Nach der Versammlung entsteht das Protokoll aus den erfassten Punkten, mit Beschlusstext, Ergebnis und den Unterschriften nach § 24 Abs. 6 WEG. Jeder gefasste Beschluss wandert fortlaufend in die Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG und ist dort für die Gemeinschaft einsehbar. Die einmonatige Anfechtungsfrist nach § 45 WEG läuft sichtbar mit, danach schützt der Beschluss-Lock den Eintrag vor nachträglicher Änderung.

Funktionen im Detail

Was Verwaltio rund um die Eigentümerversammlung übernimmt.

Einladung, Vollmachten, Abstimmung, Protokoll, Beschlusssammlung und Fristen greifen ineinander und arbeiten mit demselben Datenbestand wie Buchhaltung und Abrechnung.

Einladung mit Tagesordnung und Frist
Einladung in Textform mit Tagesordnung, Beschlussanträgen und Anlagen. Versand per E-Mail oder als Brief, die Ladungsfrist von drei Wochen rechnet sich aus dem Termin zurück.
Vollmachten und Stimmliste
Erteilte Vollmachten werden vorab erfasst und der vertretenden Person zugeordnet. Am Versammlungstag steht die Anwesenheits- und Stimmliste ohne Nachrechnen bereit.
Abstimmung mit der richtigen Mehrheit
Je Tagesordnungspunkt sind Stimmprinzip und erforderliche Mehrheit hinterlegt. Ja, Nein und Enthaltung werden gezählt, das Ergebnis hängt am Punkt.
Umlaufbeschluss ohne Versammlung
Beschlüsse im Umlaufverfahren nach § 23 Abs. 3 WEG mit Rücklauf je Eigentümer, Stand der Stimmen und Ergebnis. Der gefasste Beschluss läuft in dieselbe Sammlung.
Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
Jeder Beschluss wird fortlaufend mit Datum, Wortlaut und Ergebnis erfasst, samt gerichtlicher Entscheidungen. Für Eigentümer im Portal einsehbar.
Fristen im Blick behalten
Die einmonatige Anfechtungsfrist läuft sichtbar mit, beschlossene Maßnahmen werden als Aufgabe mit Termin weitergeführt, statt im Protokoll zu versanden.
Versammlungstag

Tagesordnung abarbeiten, Ergebnis sofort festhalten.

Sie gehen die Punkte der Reihe nach durch, erfassen je Punkt das Abstimmungsergebnis und sehen sofort, ob die erforderliche Mehrheit erreicht ist. Das spart die Abschrift aus Notizen am Abend nach der Versammlung.

Grundlage sind die Daten der Gemeinschaft: Miteigentumsanteile, Einheiten und Eigentümer stehen bereits im System, Vollmachten sind zugeordnet. Wird ein Punkt vertagt, bleibt er als offener Vorgang stehen und lässt sich in die nächste Tagesordnung übernehmen.

  • Anwesenheit und Vertretung je Einheit erfassen
  • Abstimmung nach Kopf-, Objekt- oder Wertprinzip
  • Ergebnis mit Mehrheit und Beschlusstext am Punkt
  • Vertagte Punkte wandern in die nächste Tagesordnung
Eigentümerversammlung · 18.05.2026
TOP 3Jahresabrechnung 2025, NachschüsseAngenommen
TOP 4Dachsanierung West, AuftragsvergabeAngenommen
TOP 5Wirtschaftsplan 2027Angenommen
TOP 6Modernisierung AufzugVertagt
Abstimmung TOP 4einfache Mehrheit · Kopfprinzip
Ja 14Nein 2Enthaltung 117 von 17 Einheiten
Nachbereitung

Protokoll, Beschlusssammlung und Umsetzung ohne Bruch.

Aus den erfassten Punkten entsteht das Protokoll mit Beschlusstext, Ergebnis und Unterschriftenfeldern. Der Versand läuft über dieselbe Kommunikation wie jedes andere Schreiben an die Gemeinschaft.

Beschlossene Maßnahmen bleiben nicht im Dokument liegen: Aus einem Beschluss wird eine Aufgabe mit Termin und Zuständigkeit, aus einer beschlossenen Sonderumlage eine Forderung je Einheit, aus einer Entnahme aus der Erhaltungsrücklage der Bezug für die spätere Buchung.

  • Protokoll aus den Tagesordnungspunkten erzeugen
  • Unterschriften nach § 24 Abs. 6 WEG festhalten
  • Beschluss in die Beschlusssammlung übernehmen
  • Aus Beschlüssen Aufgaben, Sonderumlagen und Buchungen ableiten
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Einsatz

Für welche Versammlungen das gedacht ist

Ob drei Einheiten am Küchentisch oder Anlage mit Untergemeinschaften: der Ablauf bleibt derselbe, nur der Umfang unterscheidet sich.

Verwaltungen mit vielen Versammlungen im Frühjahr

Tagesordnungen und Einladungen entstehen aus Vorlagen, die je Gemeinschaft mit Wirtschaftsplan und Abrechnung gefüllt werden.

Gemeinschaften mit strittigen Beschlüssen

Wortlaut, Mehrheit, Anwesenheit und Ergebnis sind dokumentiert, die Anfechtungsfrist läuft sichtbar mit.

Kleine WEG mit Umlaufbeschlüssen

Vieles lässt sich ohne Versammlung entscheiden. Der Rücklauf wird je Eigentümer erfasst, das Ergebnis läuft in dieselbe Beschlusssammlung.

Anlagen mit Untergemeinschaften

Beschlüsse, die nur eine Untergemeinschaft betreffen, werden dort geführt und nicht mit den Beschlüssen der Gesamtgemeinschaft vermischt.

Häufige Fragen

Was Hausverwaltungen vor der Einführung wissen wollen

Die Ladungsfrist beträgt nach § 24 Abs. 4 WEG mindestens drei Wochen, sofern die Gemeinschaftsordnung keine längere Frist vorsieht. Die Einladung muss in Textform ergehen und die Tagesordnung enthalten. Verwaltio rechnet die Frist aus dem Versammlungstermin zurück und legt Einladung samt Anlagen für den Versand per E-Mail oder Brief bereit.

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