Beschluss-Sammlung
Beschluss-Sammlung nach § 24 Abs. 7 WEG
Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
Geführt von: [Name der Verwaltung] (§ 24 Abs. 8 WEG)
Nr. 2026/001
- Art
- Beschluss in der Versammlung
- Ort und Datum
- Ordentliche Eigentümerversammlung am 12.03.2026 in Musterstadt, [Versammlungsort], TOP 3
- Wortlaut
- „Die Wohnungseigentümer beschließen auf Grundlage des Wirtschaftsplans 2026 vom 10.02.2026 mit den Einzelwirtschaftsplänen die Vorschüsse zur Kostentragung und zur Erhaltungsrücklage in der Höhe, die sich aus den Einzelwirtschaftsplänen ergibt. Die Vorschüsse sind monatlich bis zum dritten Werktag fällig und gelten fort, bis über einen neuen Wirtschaftsplan beschlossen ist.“
- Vermerke
- keine
- Eingetragen
- 13.03.2026, [Name]
Nr. 2026/002
- Art
- Beschluss in der Versammlung
- Ort und Datum
- Ordentliche Eigentümerversammlung am 12.03.2026 in Musterstadt, [Versammlungsort], TOP 7
- Wortlaut
- „Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragt die Firma [Name] mit der Erneuerung der Haustür gemäß Angebot vom 20.01.2026 zu einem Preis von bis zu 8.500,00 € brutto. Die Kosten werden der Erhaltungsrücklage entnommen.“
- Vermerke
- Angefochten mit Klage vom 09.04.2026, Amtsgericht [Ort], Az. [Aktenzeichen]. Vermerkt am 14.04.2026. Durch Urteil vom 15.09.2026 für ungültig erklärt, siehe Nr. 2026/004. Vermerkt am 17.09.2026.
- Eingetragen
- 13.03.2026, [Name]
Nr. 2026/003
- Art
- Schriftlicher Beschluss im Umlaufverfahren (§ 23 Abs. 3 Satz 1 WEG)
- Ort und Datum
- Verkündet am 20.05.2026 in Musterstadt durch Mitteilung der Verwaltung an alle Wohnungseigentümer
- Wortlaut
- „Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beauftragt die Firma [Name] ab dem 01.07.2026 mit der Wartung der Aufzugsanlage zu den Bedingungen des Angebots vom 15.04.2026 zum Jahrespreis von 1.380,00 € brutto.“
- Vermerke
- keine
- Eingetragen
- 20.05.2026, [Name]
Nr. 2026/004
- Art
- Gerichtliche Entscheidung (§ 24 Abs. 7 Satz 2 Nr. 3 WEG)
- Gericht und Datum
- Amtsgericht [Ort], Urteil vom 15.09.2026, Az. [Aktenzeichen]
- Parteien
- [Name der klagenden Partei] gegen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Musterstraße 12, 12345 Musterstadt
- Urteilsformel
- „Der Beschluss der Eigentümerversammlung vom 12.03.2026 zu TOP 7 wird für ungültig erklärt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.“
- Vermerke
- keine
- Eingetragen
- 17.09.2026, [Name]

