CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG
Wie viel der CO₂-Kosten trägt der Vermieter? Der Rechner stuft das Gebäude nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG ein, berücksichtigt Nichtwohngebäude, die Sonderfälle nach § 9 und die Erstattung bei Etagenheizung und zeigt den Rechenweg.
Stand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23.07.2026, geprüft am 22.10.2026Rechnet nur in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert
Angaben laut Rechnung
Preisbestandteil der CO₂-Kosten laut Rechnung, inklusive Umsatzsteuer. Mehrere Rechnungen zusammenzählen.
Brennstoffemissionen laut Rechnung des Lieferanten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG).
Gebäude und Zeitraum
Wohnfläche des Gebäudes
Unter zwölf Monaten wird die Tabelle anteilig gekürzt.
Sonderfälle
Etwa Denkmalschutz, Anschluss- und Benutzungszwang oder Erhaltungssatzung.
- kg CO₂ je m² und Jahr
- 23,0
- Stufe 4 von 10
- Vermieter trägt
- 735,00 €
- 30 %
Aufteilung der CO₂-Kosten
- Vermieter
- 735,00 €30 %
- Mieter
- 1.715,00 €70 %
Stufe in der Anlage
- 1
- 2
- 3
- 4
- 5
- 6
- 7
- 8
- 9
- 10
| Partei | Anteil | Betrag |
|---|---|---|
| Vermieter | 30 % | 735,00 € |
| Mieter (über die Heizkostenabrechnung verteilt) | 70 % | 1.715,00 € |
| CO₂-Kosten gesamt | 100 % | 2.450,00 € |
Vermieter
- Anteil
- 30 %
- Betrag
- 735,00 €
Mieter (über die Heizkostenabrechnung verteilt)
- Anteil
- 70 %
- Betrag
- 1.715,00 €
CO₂-Kosten gesamt
- Anteil
- 100 %
- Betrag
- 2.450,00 €
Rechenweg Schritt für Schritt
- 1.
Spezifischen Ausstoß ermitteln (§ 5 Abs. 1)
18.400 kg CO₂ ÷ 800 m² = 23
= gerundet 23,0 kg CO₂/m²/a
- 2.
In die Tabelle der Anlage einordnen (§ 5 Abs. 2)
22 bis unter 27 kg CO₂/m²/a
= Stufe 4: Vermieter 30 %, Mieter 70 %
- 3.
Kosten aufteilen
2.450,00 € × 30 %
= Vermieter 735,00 €, Mieter 1.715,00 €
So wird gerechnet
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel zwischen Mieter und Vermieter auf. Je schlechter das Gebäude gedämmt und je älter die Heizung ist, desto mehr trägt der Vermieter. Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell mit zehn Stufen, für Nichtwohngebäude eine hälftige Teilung.
- Angaben der Rechnung übernehmen. Der Lieferant weist die Brennstoffemissionen in kg CO₂ und den Preisbestandteil der CO₂-Kosten aus (§ 3 Abs. 1). Bei mehreren Rechnungen im Abrechnungszeitraum werden die Werte addiert; weicht der Rechnungszeitraum vom Abrechnungszeitraum ab, sind die Emissionen umzurechnen (§ 5 Abs. 1 S. 5).
- Ausstoß je Quadratmeter ermitteln. Emissionen geteilt durch die Wohnfläche des Gebäudes, auf eine Nachkommastelle gerundet (§ 5 Abs. 1 S. 1 und 3). Versorgt der Vermieter eine Wohnung gesondert, zählt die Fläche dieser Wohnung (§ 5 Abs. 1 S. 2).
- In die Tabelle einordnen. Der gerundete Wert ergibt die Stufe und damit das Aufteilungsverhältnis (§ 5 Abs. 2 und Anlage). Ein Wert von genau 12,0 kg gehört schon zur zweiten Stufe, genau 52,0 kg zur letzten.
- Sonderfälle anwenden. Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer Sanierung entgegen, halbiert sich der Vermieteranteil oder entfällt (§ 9).
- Kosten aufteilen. Den Vermieteranteil auf Cent runden, der Rest ist der Anteil der Mieter. Er wird mit den Heizkosten nach dem Schlüssel der HeizkostenV verteilt (§ 7 Abs. 1), zum Beispiel mit unserem Rechner für die Heizkostenverteilung.
Das Stufenmodell für Wohngebäude
Die Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG ordnet den jährlichen Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche einer von zehn Stufen zu:
| Stufe | kg CO₂ je m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|---|
| 1 | unter 12 | 100 % | 0 % |
| 2 | 12 bis unter 17 | 90 % | 10 % |
| 3 | 17 bis unter 22 | 80 % | 20 % |
| 4 | 22 bis unter 27 | 70 % | 30 % |
| 5 | 27 bis unter 32 | 60 % | 40 % |
| 6 | 32 bis unter 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis unter 42 | 40 % | 60 % |
| 8 | 42 bis unter 47 | 30 % | 70 % |
| 9 | 47 bis unter 52 | 20 % | 80 % |
| 10 | ab 52 | 5 % | 95 % |
Ist ein Abrechnungszeitraum von weniger als einem Jahr vereinbart, werden nicht die Emissionen hochgerechnet, sondern die Werte der Tabelle anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1 S. 4). Bei sechs Monaten liegt die erste Grenze also bei 6 statt 12 kg.
Beispiel mit Zahlen
Ein Mehrfamilienhaus mit 800 m² Wohnfläche wird mit Erdgas beheizt. Die Jahresrechnung weist 18.400 kg CO₂ und CO₂-Kosten von 2.450,00 € aus.
- 18.400 kg ÷ 800 m² = 23,0 kg CO₂ je m² und Jahr.
- 23,0 kg liegt in der Stufe 22 bis unter 27 kg: Mieter 70 %, Vermieter 30 %.
- Vermieter: 2.450,00 € × 30 % = 735,00 €. Mieter: 1.715,00 €.
- Die 1.715,00 € fließen in die Heizkosten und werden nach dem Schlüssel der HeizkostenV auf die Mieter verteilt. Die 735,00 € trägt der Vermieter.
Liegt das Haus im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, die einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegensteht, halbiert sich der Vermieteranteil auf 15 % (367,50 €), sofern der Vermieter das dem Mieter nachweist (§ 9 Abs. 1 und 3).
Sonderfälle
Nichtwohngebäude (§ 8)
Dient ein Gebäude nicht überwiegend dem Wohnen, trägt der Mieter höchstens 50 Prozent der CO₂-Kosten. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude sieht § 8 Abs. 4 zwar vor, es ist bis heute aber nicht erlassen. Es bleibt bei der hälftigen Teilung.
Denkmalschutz, Anschlusszwang, Erhaltungssatzung (§ 9)
Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung entgegen, wird der Vermieteranteil um die Hälfte gekürzt. Das Gesetz nennt etwa Denkmalschutz, die Pflicht zur Wärmelieferung (etwa ein Anschluss- und Benutzungszwang) und die Lage im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Stehen die Vorgaben beidem entgegen, wird gar nicht aufgeteilt. Der Vermieter muss die Umstände dem Mieter nachweisen.
Etagenheizung: Mieter versorgt sich selbst (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und 3)
Hat der Mieter einen eigenen Liefervertrag, etwa für eine Gasetagenheizung, ermittelt er die Einstufung selbst mit der Fläche seiner Wohnung. Der Vermieter erstattet ihm seinen Anteil. Der Mieter muss den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend machen. Nutzt er den Brennstoff auch für eigene Geräte zu anderen Zwecken, zum Beispiel einen Gasherd, wird die Erstattung um 5 Prozent gekürzt; bei gewerblicher Mitnutzung braucht er eine getrennte Messung.
Zweifamilienhaus mit Vermieter und Fälle des § 11 HeizkostenV
Bewohnt der Vermieter selbst eine von höchstens zwei Wohnungen, trägt der Mieter seinen Anteil nach dem vereinbarten Verfahren der Heizkostenabrechnung (§ 7 Abs. 2). In den Ausnahmefällen des § 11 HeizkostenV gilt das Gesetz nur, wenn die Parteien eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vereinbart haben (§ 2 Abs. 7).
Ab 2028: Heizungen nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes
Seit dem 29.07.2026 regeln die §§ 5a bis 5d eine eigene Kostenteilung für Heizungsanlagen nach § 43 Abs. 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Ab dem 1. Januar 2028 tragen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten solcher Anlagen in Wohnraummietverhältnissen abweichend vom Stufenmodell je zur Hälfte, mit Härtefällen nach § 5d. Für Zeiträume ab 2028 mit einer solchen Anlage rechnet dieser Rechner deshalb nicht.
Wie hoch die CO2-Kosten sind
Der Preisbestandteil auf der Rechnung ergibt sich aus den Brennstoffemissionen mal dem maßgeblichen Zertifikatepreis, zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 3). Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1:
| Jahr | Preis je Tonne CO₂ | Grundlage |
|---|---|---|
| 2021 | 25 € | Festpreis |
| 2022 | 30 € | Festpreis |
| 2023 | 30 € | Festpreis |
| 2024 | 45 € | Festpreis |
| 2025 | 55 € | Festpreis |
| 2026 | 60 € | Mittelwert des Preiskorridors 55 bis 65 € |
Ab 2027 gilt der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 1. Juli bis 30. November des Vorjahres (§ 4 Abs. 1 Nr. 3). Für den Rechner zählt der Betrag auf Ihrer Rechnung.
Häufige Fragen
Rechtsgrundlagen und Stand
- CO2KostAufG (gesetze-im-internet.de), zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226)
- § 10 BEHG, Festpreise und Preiskorridor, zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 27.02.2025
- DEHSt: maßgeblicher Zertifikatepreis nach dem CO2KostAufG
Gegen den Gesetzestext geprüft am 22.10.2026. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.
Kostenlos für Ihre Website, Ihr Mieterportal oder Ihren Ratgeber: Kopieren Sie den Code in Ihre Seite. Der Rechner läuft vollständig im Browser Ihrer Besucher, es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen. Unter dem Rechner steht ein Verweis auf diese Seite.
Vorschau: Einbett-Fassung öffnen
- Heizkostenverteilung nach HeizkostenVGrund- und Verbrauchskosten je Einheit, Warmwasseranteil nach § 9 bei verbundenen Anlagen und Kürzungsrecht nach § 12.Zum Rechner
- Erhaltungsrücklage für die WEG berechnenPeters’sche Formel und Pauschalen nach § 28 II. BV (Stand 2026), je Quadratmeter, je Einheit und je Monat.Zum Rechner
- Verwaltervergütung kalkulierenAus Ihren Kosten und Ihrem Gewinnaufschlag den Preis je Einheit und Monat, netto und brutto, getrennt für WEG und Miete.Zum Rechner
