CO2-Kostenaufteilung nach dem CO2KostAufG

Wie viel der CO₂-Kosten trägt der Vermieter? Der Rechner stuft das Gebäude nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG ein, berücksichtigt Nichtwohngebäude, die Sonderfälle nach § 9 und die Erstattung bei Etagenheizung und zeigt den Rechenweg.

Stand: CO2KostAufG in der Fassung vom 23.07.2026, geprüft am 22.10.2026Rechnet nur in Ihrem Browser, nichts wird gespeichert

Gebäude
Wärmeversorgung

Angaben laut Rechnung

Preisbestandteil der CO₂-Kosten laut Rechnung, inklusive Umsatzsteuer. Mehrere Rechnungen zusammenzählen.

Brennstoffemissionen laut Rechnung des Lieferanten (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 CO2KostAufG).

Gebäude und Zeitraum

Wohnfläche des Gebäudes

Unter zwölf Monaten wird die Tabelle anteilig gekürzt.

Sonderfälle

Etwa Denkmalschutz, Anschluss- und Benutzungszwang oder Erhaltungssatzung.

kg CO₂ je m² und Jahr
23,0
Stufe 4 von 10
Vermieter trägt
735,00 €
30 %

Aufteilung der CO₂-Kosten

Vermieter
735,00 €30 %
Mieter
1.715,00 €70 %

Stufe in der Anlage

  1. 1
  2. 2
  3. 3
  4. 4
  5. 5
  6. 6
  7. 7
  8. 8
  9. 9
  10. 10
ParteiAnteilBetrag
Vermieter30 %735,00 €
Mieter (über die Heizkostenabrechnung verteilt)70 %1.715,00 €
CO₂-Kosten gesamt100 %2.450,00 €
  • Vermieter

    Anteil
    30 %
    Betrag
    735,00 €
  • Mieter (über die Heizkostenabrechnung verteilt)

    Anteil
    70 %
    Betrag
    1.715,00 €
  • CO₂-Kosten gesamt

    Anteil
    100 %
    Betrag
    2.450,00 €
Rechenweg Schritt für Schritt
  1. 1.

    Spezifischen Ausstoß ermitteln (§ 5 Abs. 1)

    18.400 kg CO₂ ÷ 800 m² = 23

    = gerundet 23,0 kg CO₂/m²/a

  2. 2.

    In die Tabelle der Anlage einordnen (§ 5 Abs. 2)

    22 bis unter 27 kg CO₂/m²/a

    = Stufe 4: Vermieter 30 %, Mieter 70 %

  3. 3.

    Kosten aufteilen

    2.450,00 € × 30 %

    = Vermieter 735,00 €, Mieter 1.715,00 €

So wird gerechnet

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) teilt die CO₂-Kosten aus dem Brennstoffemissionshandel zwischen Mieter und Vermieter auf. Je schlechter das Gebäude gedämmt und je älter die Heizung ist, desto mehr trägt der Vermieter. Für Wohngebäude gilt ein Stufenmodell mit zehn Stufen, für Nichtwohngebäude eine hälftige Teilung.

  1. Angaben der Rechnung übernehmen. Der Lieferant weist die Brennstoffemissionen in kg CO₂ und den Preisbestandteil der CO₂-Kosten aus (§ 3 Abs. 1). Bei mehreren Rechnungen im Abrechnungszeitraum werden die Werte addiert; weicht der Rechnungszeitraum vom Abrechnungszeitraum ab, sind die Emissionen umzurechnen (§ 5 Abs. 1 S. 5).
  2. Ausstoß je Quadratmeter ermitteln. Emissionen geteilt durch die Wohnfläche des Gebäudes, auf eine Nachkommastelle gerundet (§ 5 Abs. 1 S. 1 und 3). Versorgt der Vermieter eine Wohnung gesondert, zählt die Fläche dieser Wohnung (§ 5 Abs. 1 S. 2).
  3. In die Tabelle einordnen. Der gerundete Wert ergibt die Stufe und damit das Aufteilungsverhältnis (§ 5 Abs. 2 und Anlage). Ein Wert von genau 12,0 kg gehört schon zur zweiten Stufe, genau 52,0 kg zur letzten.
  4. Sonderfälle anwenden. Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer Sanierung entgegen, halbiert sich der Vermieteranteil oder entfällt (§ 9).
  5. Kosten aufteilen. Den Vermieteranteil auf Cent runden, der Rest ist der Anteil der Mieter. Er wird mit den Heizkosten nach dem Schlüssel der HeizkostenV verteilt (§ 7 Abs. 1), zum Beispiel mit unserem Rechner für die Heizkostenverteilung.

Das Stufenmodell für Wohngebäude

Die Anlage zu den §§ 5 bis 7 CO2KostAufG ordnet den jährlichen Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche einer von zehn Stufen zu:

Stufekg CO₂ je m² und JahrMieterVermieter
1unter 12100 %0 %
212 bis unter 1790 %10 %
317 bis unter 2280 %20 %
422 bis unter 2770 %30 %
527 bis unter 3260 %40 %
632 bis unter 3750 %50 %
737 bis unter 4240 %60 %
842 bis unter 4730 %70 %
947 bis unter 5220 %80 %
10ab 525 %95 %

Ist ein Abrechnungszeitraum von weniger als einem Jahr vereinbart, werden nicht die Emissionen hochgerechnet, sondern die Werte der Tabelle anteilig gekürzt (§ 5 Abs. 1 S. 4). Bei sechs Monaten liegt die erste Grenze also bei 6 statt 12 kg.

Beispiel mit Zahlen

Ein Mehrfamilienhaus mit 800 m² Wohnfläche wird mit Erdgas beheizt. Die Jahresrechnung weist 18.400 kg CO₂ und CO₂-Kosten von 2.450,00 € aus.

  1. 18.400 kg ÷ 800 m² = 23,0 kg CO₂ je m² und Jahr.
  2. 23,0 kg liegt in der Stufe 22 bis unter 27 kg: Mieter 70 %, Vermieter 30 %.
  3. Vermieter: 2.450,00 € × 30 % = 735,00 €. Mieter: 1.715,00 €.
  4. Die 1.715,00 € fließen in die Heizkosten und werden nach dem Schlüssel der HeizkostenV auf die Mieter verteilt. Die 735,00 € trägt der Vermieter.

Liegt das Haus im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung, die einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegensteht, halbiert sich der Vermieteranteil auf 15 % (367,50 €), sofern der Vermieter das dem Mieter nachweist (§ 9 Abs. 1 und 3).

Sonderfälle

Nichtwohngebäude (§ 8)

Dient ein Gebäude nicht überwiegend dem Wohnen, trägt der Mieter höchstens 50 Prozent der CO₂-Kosten. Ein Stufenmodell für Nichtwohngebäude sieht § 8 Abs. 4 zwar vor, es ist bis heute aber nicht erlassen. Es bleibt bei der hälftigen Teilung.

Denkmalschutz, Anschlusszwang, Erhaltungssatzung (§ 9)

Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung entgegen, wird der Vermieteranteil um die Hälfte gekürzt. Das Gesetz nennt etwa Denkmalschutz, die Pflicht zur Wärmelieferung (etwa ein Anschluss- und Benutzungszwang) und die Lage im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Stehen die Vorgaben beidem entgegen, wird gar nicht aufgeteilt. Der Vermieter muss die Umstände dem Mieter nachweisen.

Etagenheizung: Mieter versorgt sich selbst (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und 3)

Hat der Mieter einen eigenen Liefervertrag, etwa für eine Gasetagenheizung, ermittelt er die Einstufung selbst mit der Fläche seiner Wohnung. Der Vermieter erstattet ihm seinen Anteil. Der Mieter muss den Anspruch innerhalb von zwölf Monaten nach der Abrechnung des Lieferanten in Textform geltend machen. Nutzt er den Brennstoff auch für eigene Geräte zu anderen Zwecken, zum Beispiel einen Gasherd, wird die Erstattung um 5 Prozent gekürzt; bei gewerblicher Mitnutzung braucht er eine getrennte Messung.

Zweifamilienhaus mit Vermieter und Fälle des § 11 HeizkostenV

Bewohnt der Vermieter selbst eine von höchstens zwei Wohnungen, trägt der Mieter seinen Anteil nach dem vereinbarten Verfahren der Heizkostenabrechnung (§ 7 Abs. 2). In den Ausnahmefällen des § 11 HeizkostenV gilt das Gesetz nur, wenn die Parteien eine Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vereinbart haben (§ 2 Abs. 7).

Ab 2028: Heizungen nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes

Seit dem 29.07.2026 regeln die §§ 5a bis 5d eine eigene Kostenteilung für Heizungsanlagen nach § 43 Abs. 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes: Ab dem 1. Januar 2028 tragen Vermieter und Mieter die CO₂-Kosten solcher Anlagen in Wohnraummietverhältnissen abweichend vom Stufenmodell je zur Hälfte, mit Härtefällen nach § 5d. Für Zeiträume ab 2028 mit einer solchen Anlage rechnet dieser Rechner deshalb nicht.

Wie hoch die CO2-Kosten sind

Der Preisbestandteil auf der Rechnung ergibt sich aus den Brennstoffemissionen mal dem maßgeblichen Zertifikatepreis, zuzüglich Umsatzsteuer (§ 3 Abs. 3). Maßgeblich ist nach § 4 Abs. 1:

JahrPreis je Tonne CO₂Grundlage
202125 €Festpreis
202230 €Festpreis
202330 €Festpreis
202445 €Festpreis
202555 €Festpreis
202660 €Mittelwert des Preiskorridors 55 bis 65 €

Ab 2027 gilt der Durchschnittspreis der Versteigerungen vom 1. Juli bis 30. November des Vorjahres (§ 4 Abs. 1 Nr. 3). Für den Rechner zählt der Betrag auf Ihrer Rechnung.

Häufige Fragen

Für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). CO2-Kosten aus Brennstoffmengen, die vor dem 1. Januar 2023 in Rechnung gestellt wurden, bleiben unberücksichtigt.

Rechtsgrundlagen und Stand

Gegen den Gesetzestext geprüft am 22.10.2026. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Vertrag und die Umstände des Einzelfalls.

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