Den Wirtschaftsplan beschließen

In diesem Artikel erfährst du, was der Beschluss über den Wirtschaftsplan bewirkt, was danach gesperrt ist und wie die Fortgeltung funktioniert.


Ein Wirtschaftsplan ohne Beschluss ist eine Tabelle. Erst der Beschluss der Eigentümerversammlung macht aus den Zahlen eine Zahlungspflicht, und erst danach darf Hausgeld verlangt werden.

Was beschlossen wird

Seit der WEG-Reform 2020 beschließt die Versammlung nicht mehr den Plan selbst, sondern die Vorschüsse, die sich aus ihm ergeben (§ 28 Abs. 1 WEG). Der Plan ist die Begründung, der Beschluss betrifft die Zahlen. Praktisch läuft es auf dasselbe hinaus: ein Tagesordnungspunkt, eine Abstimmung, ein Beschluss.

Wo der Beschluss steht

Nach der Versammlung steht er in der Beschlusssammlung des Objekts, mit Nummer, Wortlaut, Art der Beschlussfassung, Datum, Ergebnis und dem Datum der Eintragung.

Der Beschluss über den Wirtschaftsplan in der Beschlusssammlung

Unter dem Wortlaut steht, seit wann er bestandskräftig ist, also seit wann die einmonatige Anfechtungsfrist nach § 45 WEG abgelaufen ist.

Was der Beschluss sperrt

Ein beschlossener Wirtschaftsplan ist gesperrt. Beträge und Verteilung lassen sich nicht mehr ändern, und im Wirtschaftsplan steht statt der Eingabefelder das Kennzeichen Beschlossen. Das ist Absicht: die Grundlage, auf der Geld verlangt wird, darf sich nicht still verschieben.

Muss doch etwas geändert werden, braucht es einen neuen Beschluss der Versammlung. Ein Umlaufbeschluss nach § 23 Abs. 3 WEG reicht dafür aus, wenn alle zustimmen.

Die Fortgeltung

Ist zu Beginn eines Jahres noch kein neuer Plan beschlossen, gilt der alte weiter, bis der neue beschlossen ist (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WEG). Die Gemeinschaft steht also nie ohne Grundlage da. Trotzdem sollte der Beschluss früh fallen, denn die Vorschüsse des laufenden Jahres werden rückwirkend angepasst, sobald der neue Plan gilt.

Erfasse den Beschluss noch am Tag der Versammlung. Die Anfechtungsfrist läuft ab dem Beschluss, nicht ab der Eintragung, und Verwaltio rechnet die Bestandskraft aus dem erfassten Datum. Eine Woche später eingetragen heißt: eine Woche lang wusste niemand, ab wann sie läuft.

Wie es weitergeht