Untergemeinschaften
In diesem Artikel teilst du eine WEG in Untergemeinschaften, damit mehrere Häuser getrennt abrechnen.
Manche Gemeinschaften bestehen aus mehreren Häusern, und die Teilungserklärung sagt: jedes trägt seine eigenen Kosten. Dann reicht ein Topf nicht. Untergemeinschaften trennen die Abrechnung, ohne die WEG zu teilen.
Wo sie liegen
Im Objektmenü unter Einstellungen steht Untergemeinschaften. Links stehen die angelegten mit Kürzel und Einheitenzahl, rechts die Zuordnung der Einheiten.
Eine Untergemeinschaft anlegen
Das Plus über der Liste legt eine neue an. Sie bekommt einen Namen, etwa „Vorderhaus", und ein Kürzel wie „UG1". Danach hakst du rechts die Einheiten an, die dazugehören, und speicherst die Zuordnung.
Über der Liste steht die Gegenprobe: 4 von 7 Einheiten ausgewählt, Summe MEA: 599 von 1.000. Jede Einheit gehört zu genau einer Untergemeinschaft, und die Summe der MEA aller Untergemeinschaften muss die Gesamt-MEA ergeben. Die Filter Nicht zugeordnet, Alle und Keine helfen dabei, keine Einheit zu vergessen.
Was danach getrennt läuft
Der Wirtschaftsplan lässt sich je Untergemeinschaft aufstellen, die Jahresabrechnung je Untergemeinschaft erstellen und beschließen. Kosten, die nur ein Haus betreffen, landen nur dort; gemeinschaftliche Kosten wie die Grundsteuer oder die Gebäudeversicherung werden weiterhin über die ganze WEG verteilt.
Wann sich das lohnt
Immer dann, wenn die Teilungserklärung eine getrennte Kostentragung vorsieht, und nur dann. Zwei Häuser mit gemeinsamer Heizung und gemeinsamem Hof sind keine Untergemeinschaften, sondern eine Gemeinschaft mit unterschiedlichen Umlageschlüsseln. Der Unterschied ist juristisch, nicht baulich.
Leg Untergemeinschaften an, bevor der erste Wirtschaftsplan steht. Eine nachträgliche Teilung zwingt dazu, Plan und Abrechnung neu aufzubauen, und beschlossene Jahrgänge bleiben ohnehin, wie sie sind.
Wie es weitergeht
- Umlageschlüssel in der WEG für Kosten, die nicht alle tragen.
- Den Wirtschaftsplan aufstellen je Untergemeinschaft.
- Einheiten und Miteigentumsanteile für die MEA-Gegenprobe.
