Mahnwesen in der WEG

In diesem Artikel arbeitest du Hausgeldrückstände ab und erfährst, was in der WEG anders läuft als in der Mietverwaltung.


Hausgeldrückstände sind in der WEG heikler als Mietrückstände: das Geld fehlt nicht der Verwaltung, sondern der Gemeinschaft, und die anderen Eigentümer strecken es vor. Deshalb ist das Mahnwesen hier keine Ermessensfrage, sondern eine Pflicht des Verwalters.

Wo es liegt

Im Objektmenü unter Rechnungswesen steht Mahnwesen. Vier Reiter: Handlung nötig, Ruht, Alle und Verlauf.

Das Mahnwesen einer WEG mit Mahnstufe, Überfälligkeit, Zinsen und offenem Betrag

Je Zeile: der Eigentümer mit Objekt und der Zahl der Forderungen, die erreichte Mahnstufe, seit wie vielen Tagen und über wie viele Posten überfällig, der nächste Schritt mit den aufgelaufenen Zinsen, der offene Betrag und der Status.

Eine Zeile je Eigentümer

Zusammengefasst wird nach Partei, nicht nach Forderung. Wer 21 Hausgelder schuldig ist, bekommt eine Mahnung über alle 21, nicht 21 Briefe. Unten steht die Gesamtsumme mit Gebühren und Zinsen getrennt.

Was in der WEG anders ist

Verzugszinsen laufen mit. Nach § 288 BGB schuldet ein Eigentümer im Verzug Zinsen, und sie gehören der Gemeinschaft. Verwaltio rechnet sie tagesgenau mit und weist sie in der Zeile aus.

Der Verwalter handelt für die Gemeinschaft. Mahnen gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung und braucht keinen eigenen Beschluss. Für den Schritt zur gerichtlichen Geltendmachung ist das anders: dafür ermächtigt die Gemeinschaft den Verwalter, üblicherweise durch einen generellen Beschluss ab einer bestimmten Rückstandshöhe.

Der Rückstand steht in der Abrechnung. Er erscheint im Vermögensbericht als Forderung, nicht in der Einzelabrechnung des Schuldners; dort zählt das Vorschuss-Soll. So sehen alle Eigentümer, dass Geld fehlt, ohne dass die Abrechnung des Säumigen verfälscht wird.

Der Mahnlauf

Mahnlauf oben rechts zeigt vorher, wen es treffen würde und mit welcher Stufe. Die Stufen und Fristen stehen unter Einstellungen → Rechnungswesen → Mahneinstellungen.

Die Mahnstufen zählen ab dem Tag, an dem die Forderung in Verwaltio steht, frühestens ab ihrer Fälligkeit. Wer bei einer Objektübernahme die Monate seit Januar nachträglich erzeugt, bekommt am nächsten Morgen also keine „Letzte Mahnung" mit Gebühr für jeden Monat; die Erinnerung beginnt bei Stufe eins, sieben Tage nach dem Erzeugen. Die Verzugszinsen laufen davon unabhängig ab der Fälligkeit, wie das Gesetz es vorsieht. Forderungen ohne Eigentümer überspringt der Lauf, es gäbe niemanden, der den Brief bekäme.

Sieh dir Rückstände über ein Jahr genau an, bevor du mahnst. 623 Tage und 21 Posten sind selten ein säumiger Eigentümer, sondern meist ein Datenfehler aus der Übernahme oder ein nicht freigegebener Eigentümerwechsel. Der Mahnlauf würde trotzdem schreiben.

Wie es weitergeht