Jahresabrechnung: prüfen und beschließen
In diesem Artikel läufst du die Vorprüfung durch, verprobst die Bank und lässt die Abrechnungsspitzen beschließen.
Vor dem Beschluss steht die Prüfung. Sie ist nicht Kür: eine Abrechnung, die in der Versammlung auffliegt, kostet einen zweiten Termin, und eine beschlossene mit Fehler kostet eine Anfechtung.
Der Fortschritt
Oben steht, wie weit die Prüfung ist: Fortschritt als Quote, dazu erledigt, Hinweise und offen. Darunter der Satz, um den es geht: die Eigentümerversammlung beschließt die Abrechnungsspitzen, und mit dem Beschluss wird die Abrechnung gesperrt und ein Prüf-Schnappschuss festgeschrieben (§ 28 Abs. 2 WEG).
Die Vorprüfung
Was vor dem Rechnen stimmen muss, damit die Abrechnung vollständig ist:
- Buchungen bis zum Jahresende, mit der Zahl der Dezember-Buchungen.
- Buchungen im Wirtschaftsjahr, also keine, die daneben liegen.
- Transitkonten ausgeglichen: sie müssen auf null stehen.
- Brennstoffbestand erfasst, wenn mit Brennstoff geheizt wird.
- Eigentümerwechsel freigegeben, nicht nur vorgemerkt.
- Zwischenablesungen bei Eigentümerwechsel, wenn geheizt wird.
Jeder Punkt trägt sein Ergebnis darunter, etwa „keine Eigentümerwechsel im Jahr" oder „nicht relevant".
Plausibilität und Bank-Verprobung
Die Plausibilität ist eine Pflicht-Vorschaltprüfung: ein Verstoß blockiert die Sperre. Steht dort „keine Beanstandungen", ist die Abrechnung beschlussfähig.
Die Bank-Verprobung rechnet nach: Anfangsbestand zuzüglich Eingänge abzüglich Abgänge muss dem Endbestand entsprechen. Weicht sie ab, fehlt eine Buchung. Diese Probe ist der härteste Test der ganzen Abrechnung, weil sie nicht auf Schätzungen beruht, sondern auf dem Kontoauszug.
Der Beschluss
Beschlossen wird nicht die Abrechnung, sondern die Nachschüsse und Anpassungsbeträge, also die Abrechnungsspitzen (§ 28 Abs. 2 WEG). Danach ist die Abrechnung gesperrt: Beträge, Schlüssel und Sonderregelungen lassen sich erst wieder ändern, wenn der Beschluss aufgehoben ist.
Ein offener Punkt in der Vorprüfung ist kein Grund, den Beschluss zu verschieben, wenn er „nicht relevant" heißt. Ein Punkt in Rot ist es immer. Der Unterschied zwischen beiden steht direkt unter dem Titel, nicht in einem Tooltip.
Wie es weitergeht
- Jahresabrechnung: versenden bringt sie zu den Eigentümern.
- Die Beschlusssammlung hält den Beschluss.
- Ein Eigentümerwechsel zum Prüfpunkt „freigegeben".
