Hausgeld festsetzen
In diesem Artikel verteilst du den beschlossenen Wirtschaftsplan auf die Einheiten und siehst den Vorschuss je Eigentümer.
Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Eigentümer nach § 28 WEG schuldet. Er folgt aus dem beschlossenen Wirtschaftsplan und dem Umlageschlüssel, und er ist für jede Einheit eine eigene Zahl.
Wo es steht
Im Objektmenü unter Planung steht Hausgeld. Oben rechts wechselst du den Jahrgang.
Die Kopfzahlen
Bewirtschaftung / Mt. und Rücklage / Mt. nennen die beiden Töpfe, Hausgeld gesamt / Mt. die Summe, daneben steht die Zahl der Einheiten. Alle vier kommen aus dem beschlossenen Wirtschaftsplan.
Wenn es noch keinen Wirtschaftsplan gibt
Dann bleibt das Blatt leer, und es gilt das Hausgeld, das an den Einheiten steht. Du trägst es je Einheit ein: Einheiten im Objektmenü, Einheit öffnen, dann WEG & Umlage. Dort stehen Hausgeld und Erhaltungsrücklage als zwei getrennte Beträge, darunter rechnet Verwaltio die Summe / Monat mit.
Die Sollstellungen entstehen daraus genauso wie aus einem Plan, monatlich und über Sollstellungen erzeugen: die Bewirtschaftung auf das eine Konto, die Rücklage auf das andere. Wird später ein Wirtschaftsplan beschlossen, übernimmt er die Führung und schreibt seine Vorschüsse in die Einheiten zurück.
Hausgeld je Einheit
Die Tabelle führt jede Einheit mit ihrem Eigentümer und drei Beträgen: Bewirtschaftung, Rücklage und Gesamt / Mt., dazu rechts der Jahresbetrag. Unten steht die Summe, und sie muss mit dem Wirtschaftsplan übereinstimmen.
Die Trennung in zwei Spalten ist Pflicht, kein Komfort: die Rücklage ist zweckgebunden, wird auf einem eigenen Konto geführt und darf in der Abrechnung nicht mit den Bewirtschaftungskosten vermischt werden.
Der Zahlungsstand
Unter der Tabelle steht der Stand eines Monats: Soll, Eingegangen mit Quote, Offen und die Eingangsquote des Jahres. Die Quote rechnet nur mit dem, was bis heute fällig ist; künftige Monate eines beschlossenen Plans ziehen sie nicht nach unten. Mit den Pfeilen neben dem Monat blätterst du in einen anderen Monat oder ein anderes Jahr, und das gewählte Jahr gilt dann auch auf den anderen Seiten der Gemeinschaft. In Finanzen öffnen führt zu den Sollstellungen genau dieses Monats.
Darunter stehen die Rückstände je Eigentümer: alles, was fällig und noch nicht ausgeglichen ist, auch aus früheren Jahren, mit dem offenen Rest und der erreichten Mahnstufe.
Wenn ein Betrag abweichen soll
Der Vorschuss lässt sich an der Einheit überschreiben, etwa bei einer Vereinbarung mit einem einzelnen Eigentümer oder um aus 381,31 € glatte 385,00 € zu machen. Verwaltio stellt dann die künftigen, noch nicht fälligen und unbezahlten Monate neu. Was schon gezahlt ist, bleibt, wie es ist.
Vergleich die Summe unter der Tabelle mit dem Wirtschaftsplan, bevor die Sollstellungen laufen. Weichen sie ab, fehlt meistens eine Einheit im Umlageschlüssel, und der Fehlbetrag verteilt sich still auf die übrigen.
Wie es weitergeht
- Hausgeld einziehen und überwachen macht aus dem Vorschuss eine Forderung.
- Den Wirtschaftsplan aufstellen liefert die Grundlage.
- Einheiten und Miteigentumsanteile zeigt den Betrag an der Einheit.
