Einheiten und Miteigentumsanteile

In diesem Artikel siehst du, was eine Einheit in der WEG trägt: Eigentumsverhältnis, Hausgeld, Rücklage und den Miteigentumsanteil.


Eine Einheit in der WEG ist mehr als ein Grundriss. Sie trägt den Miteigentumsanteil, über den fast alles verteilt wird, ihren Eigentümer und die beiden Beträge, die jeden Monat fällig werden.

Die Detailseite

Im Objektmenü führt Einheiten zur Liste, ein Klick auf eine Zeile zur Detailseite.

Die Detailseite einer WEG-Einheit mit Eigentumsverhältnis und WEG-Wirtschaftsdaten

Oben stehen die Stammdaten mit Typ, Nutzung, Zimmerzahl und Etage, daneben die Eigenschaften, also die zeitlich versionierten Bezugsgrößen, mit denen die Abrechnung rechnet.

Das Eigentumsverhältnis

Darunter steht, wem die Einheit gehört, mit dem Anteil in Prozent. Bei mehreren Eigentümern steht jeder mit seinem Anteil da; die Summe muss 100 Prozent ergeben. Anders als ein Mietverhältnis endet ein Eigentumsverhältnis nicht von selbst, sondern nur durch einen Eigentümerwechsel.

Die WEG-Wirtschaftsdaten

Der Block darunter führt die laufenden Monatsbeträge, getrennt nach Hausgeld und Erhaltungsrücklage, jeweils mit dem Datum, ab dem sie gelten, und der Summe je Monat. Verlauf anzeigen klappt die früheren Beträge auf.

Beide Werte kommen aus dem beschlossenen Wirtschaftsplan. Änderst du sie an der Einheit, überschreibt das den Vorschuss im Plan, und schon erzeugte, noch nicht fällige und unbezahlte Monate werden neu gestellt. Das steht auch als Hinweis unter dem Block, weil es der häufigste Grund für „warum hat sich die Sollstellung geändert?" ist.

Der Miteigentumsanteil

Die MEA je Einheit siehst du am übersichtlichsten unter Untergemeinschaften: dort steht jede Einheit mit ihrem Anteil, und darüber die Summe im Verhältnis zur Gesamt-MEA („599 von 1.000"). Diese Gegenprobe gehört an den Anfang jedes WEG-Jahres.

Ändere den MEA einer Einheit nie, um eine Abrechnung glattzuziehen. Die Miteigentumsanteile stehen in der Teilungserklärung und lassen sich nur durch notarielle Änderung anpassen. Weicht die Verteilung von der Teilungserklärung ab, ist der Weg ein Beschluss über den Umlageschlüssel, nicht ein neuer MEA.

Wie es weitergeht