Die Beschlusssammlung
In diesem Artikel führst du die Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG und behältst Bestandskraft und Anfechtungsfrist im Blick.
Die Beschlusssammlung ist Pflicht (§ 24 Abs. 7 WEG) und das Gedächtnis der Gemeinschaft. Jeder Käufer darf sie einsehen, jedes Gericht fragt danach, und jede Frage „dürfen wir das?" wird hier beantwortet.
Wo sie liegt
Im Objektmenü unter Planung steht Beschlusssammlung. Oben steht die Zusammenfassung: wie viele Beschlüsse, wie viele angenommen, wie viele abgelehnt.
Was eine Zeile trägt
- Nr.: die fortlaufende Nummer im Format Jahr/Nummer, etwa 2026/002.
- Beschluss: der Wortlaut, darunter das Ergebnis im Klartext und seit wann er bestandskräftig ist.
- Art der Beschlussfassung: ordentliche ETV, außerordentliche ETV oder Umlaufbeschluss, dazu der Tagesordnungspunkt.
- Datum, Ergebnis und das Datum der Eintragung mit dem Eintragenden.
Die neuesten Beschlüsse stehen oben, weil man fast immer nach dem letzten sucht.
Bestandskraft und Anfechtungsfrist
Ein Beschluss kann binnen eines Monats ab Beschlussfassung angefochten werden (§ 45 WEG). Läuft die Frist ab, ohne dass Klage erhoben wurde, wird er bestandskräftig und gilt, auch wenn er inhaltlich fehlerhaft war. Verwaltio rechnet das Datum aus dem Beschlussdatum und zeigt es unter dem Wortlaut.
Beim Umlaufbeschluss ist das anders: Er kommt erst mit der Verkündung des Ergebnisses zustande (§ 23 Abs. 3 WEG), und erst ab dann läuft die Anfechtungsfrist. Das Auszählen der Stimmen allein macht ihn noch nicht bestandskräftig.
Die Anfechtungs-Quote auf der Versammlungsseite zeigt, wie viele Beschlüsse angefochten wurden. Eine Quote über null ist kein Drama, aber ein Hinweis darauf, dass an der Beschlussvorbereitung etwas nicht stimmt.
Altbeschlüsse nachtragen
Der Knopf Altbeschluss nimmt Beschlüsse aus der Zeit vor Verwaltio auf. Das lohnt sich bei jeder Übernahme einer Gemeinschaft: ohne die alten Beschlüsse weiß niemand, welcher Umlageschlüssel warum gilt.
Trag den vollen Wortlaut ein, nicht die Zusammenfassung. Was ein Beschluss erlaubt, entscheidet sich an seiner Formulierung. „Die Sanierung wird beschlossen" und „Die Sanierung gemäß Angebot vom 12.03. bis 42.000 € wird beschlossen" führen zu ganz verschiedenen Gesprächen, wenn die Rechnung höher ausfällt.
Wie es weitergeht
- Die Versammlung durchführen erzeugt die Beschlüsse.
- Den Wirtschaftsplan beschließen als häufigster Fall.
- Umlageschlüssel in der WEG braucht oft einen Beschluss.
