Eine WEG anlegen

In diesem Artikel legst du eine Eigentümergemeinschaft an: Verwaltungsart, Gesamt-MEA, Verwaltervertrag und Stimmrecht.


Eine WEG unterscheidet sich von einem Mietobjekt nicht in der Adresse, sondern darin, wer zahlt und wer entscheidet. Deshalb entsteht sie über denselben Objekt-Assistenten, nur mit einem zusätzlichen Schritt.

Die Verwaltungsart

Öffne Immobilien und klicke auf Objekt anlegen. Im Schritt Typ wählst du zuerst die Kategorie (Liegenschaft oder Grundstück) und den Objekttyp, dann unten die Verwaltungsart.

Der Objekt-Assistent mit gewählter Verwaltungsart WEG-Verwaltung

Mit WEG-Verwaltung wächst links ein neuer Schritt in die Liste: WEG-Daten. Er ist der einzige Unterschied zur Mietverwaltung, hat es aber in sich.

Der Schritt WEG-Daten

Der Schritt WEG-Daten mit Eckdaten, Verwaltervertrag und Beschluss-Regeln

Oben steht der Name der WEG, und zwar der offizielle Name laut Teilungserklärung. Er steht später auf jedem Schreiben und in jeder Abrechnung.

In den Eckdaten folgen Verwalter und Ansprechpartner, die Gesamt-MEA, der vorhandene Rücklagen-Bestand und das Feld für die Teilungserklärung. Das Häkchen zur Umsatzsteuer optiert (§ 9 UStG) setzt du nur, wenn die Gemeinschaft selbst optiert hat; die Einzelabrechnung weist dann die enthaltene Steuer aus.

Gesamt-MEA

Die Miteigentumsanteile sind die Bruchteile, in die das Grundstück in der Teilungserklärung zerlegt ist. Üblich sind 1.000 oder 10.000 als Summe. Diese Zahl ist der Nenner für jeden MEA-Schlüssel, also für den größten Teil der Kostenverteilung, und sie sollte beim Anlegen stimmen.

Der Verwaltervertrag

Der Block Verwaltervertrag hält den Bestellzeitraum nach § 26 Abs. 2 WEG: den Beschluss zur Verwalterbestellung, den Vertragsbeginn und wahlweise ein festes Enddatum oder eine Auto-Verlängerung. Verwaltio erinnert vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Die Beschluss-Regeln

Unten steht das Stimmrecht. Voreingestellt ist das Kopfprinzip, also eine Stimme je Eigentümer, wie es § 25 WEG vorsieht. Weicht die Gemeinschaftsordnung ab, etwa mit Stimmen nach Miteigentumsanteilen oder nach Einheiten, stellst du es hier um. Die Versammlung rechnet später damit.

Leg die Teilungserklärung gleich im Schritt Dokumente mit ab. Bei jeder späteren Frage zu Sondernutzungsrechten, Stimmrecht oder Kostenverteilung ist sie die Quelle, und wer sie erst suchen muss, entscheidet solange aus dem Gedächtnis.

Wie es weitergeht