Selbstauskunft und Bonität
In diesem Artikel forderst du die Selbstauskunft an, prüfst die Unterlagen und entscheidest über die Bewerbung.
Nach der Besichtigung wird es ernst, und erst dann darfst du die Fragen stellen, die vorher unzulässig wären: Einkommen, Arbeitgeber, Mietschulden. Die Selbstauskunft ist eine eigene Stufe, und das hat rechtliche Gründe.
Die Detailspalte
Ein Klick auf eine Bewerbung öffnet rechts die Details.
Oben stehen Name, Stufe und Status, dazu die vier Aktionen: in Prüfung, Selbstauskunft anfordern, annehmen und absagen.
Die Stufenleiter
Darunter läuft der Weg als Leiter: Anfrage, Interessent, Besichtigung, Selbstauskunft, Entschieden. Erreichte Stufen tragen ein Datum, etwa „Interessentenformular ausgefüllt". So sieht man auf einen Blick, wo jemand hängt.
Die Blöcke
- Kennzahlen: Einkommen, Haushaltsgröße, gewünschter Einzug und die Relation zur Miete.
- Selbstauskunft: die ausgefüllten Angaben, sobald sie da sind.
- Weitere Vertragspartner: Mitmieter, die mit unterschreiben sollen.
- Dokumente: die hochgeladenen Nachweise.
- Nachrichten: der Schriftwechsel mit dem Bewerber, direkt von hier aus, wahlweise aus einer Vorlage.
- Termine: Besichtigungen dieser Bewerbung.
Was du verlangen darfst
Zulässig nach der Besichtigung: Angaben zu Beruf und Einkommen, eine Verdienstbescheinigung oder Gehaltsabrechnungen, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vormieters, eine Bonitätsauskunft.
Unzulässig bleibt: die Frage nach Schwangerschaft, Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit, Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis und nach Krankheiten.
Der Bewerber lädt die Unterlagen über den Link hoch; sie landen im Block Dokumente. Nach der Entscheidung sind die Unterlagen der abgelehnten Bewerber zu löschen, sofern sie nicht in den Pool aufgenommen wurden und dem zugestimmt wurde.
Fordere die Selbstauskunft erst bei zwei oder drei ernsthaften Kandidaten an, nicht bei allen dreißig. Jede angeforderte Auskunft erzeugt personenbezogene Daten, die du danach aufbewahren oder löschen musst, und beides ist Arbeit.
Wie es weitergeht
- Ein Mietverhältnis anlegen nach der Zusage.
- Der Interessenten-Pool für die Absagen.
- Wohnungsübergabe und Protokoll zum Einzug.
