Was Eigentümer im Portal sehen

In diesem Artikel siehst du das Eigentümerportal: Immobilien, Finanzen, Versammlungen und die WEG-Unterlagen.


Ein Eigentümer will andere Dinge wissen als ein Mieter: was er an Hausgeld zahlt, was beschlossen wurde, wann die nächste Versammlung ist und, wenn er vermietet, was seine Wohnung abwirft. Das Portal zeigt ihm genau das, und nichts von den anderen Eigentümern.

Die Übersicht

Die Portal-Übersicht eines Eigentümers mit Hausgeld, Versammlung, Dokumenten und Einheit

Oben die Begrüßung mit Gemeinschaft und Einheit, darunter Hinweise, wenn etwas ansteht, etwa eine Versammlung in den nächsten Wochen ohne Rückmeldung. Die Kennzahlen zeigen das Hausgeld je Monat mit dem fälligen offenen Betrag, die nächste Versammlung und die offenen Anfragen. Vermietet er, kommt das Ergebnis des Jahres dazu. Darunter die neuesten Dokumente, seine Anfragen, seine Einheit und die Kontaktdaten der Verwaltung.

Die Navigation

Neben Übersicht, Dokumenten und Anfragen erscheinen Zahlungen, Versammlungen, Immobilien, Finanzen und WEG. Welche Punkte er sieht, hängt an seiner Rolle, daran, ob eine WEG dahintersteht, und an deinen Schaltern im Branding.

Zahlungen: das Hausgeld

Das Hausgeld im Eigentümerportal mit Monatsbetrag, offenem Betrag und den Monaten

Hausgeld je Monat mit dem Anteil der Rücklage, der fällige offene Betrag und jeder Monat mit seinem Stand. Im Voraus gestellte Monate zählen erst ab ihrer Fälligkeit als offen. Ein gemahnter Monat steht rot, nach einer Teilzahlung steht der Rest da.

Immobilien

Gehört ihm ein ganzes Haus, listet die Seite das Objekt mit allen Einheiten und ihrer Belegung: vermietet mit dem Namen des Mieters, Eigennutzung oder frei. Hält er eine Wohnung in einer Gemeinschaft, sieht er nur diese Wohnung, nicht die Einheiten der anderen Eigentümer.

Finanzen

Die Finanzen im Eigentümerportal mit den Bescheinigungen nach § 35a

Vermietet der Eigentümer, sieht er Mieteingänge, Kosten und Ergebnis seiner Einheiten, je Mieter den Stand der fälligen Mieten und eine vorläufige Aufstellung für die Anlage V. Für jeden Eigentümer liegen hier die Bescheinigungen nach § 35a EStG, auch wenn er selbst in der Wohnung wohnt.

Der WEG-Bereich

Vier Reiter: Übersicht mit Hausgeld, eigenen Einheiten und Miteigentumsanteilen, Beschlüsse mit Ergebnis und Stimmen, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, beim Ergebnis klar als Nachzahlung oder Guthaben benannt.

Die Beschlusssammlung im Portal ist der Punkt, der die meisten Anrufe spart: die Frage „was haben wir damals eigentlich beschlossen?" beantwortet sich selbst.

Wer mehrere Einheiten in verschiedenen Objekten hat, schaltet oben links zwischen ihnen um. Prüf das bei einem Eigentümer mit Streubesitz vor der Einladung, sonst kommt die Rückfrage, wo denn die zweite Wohnung sei.

Wie es weitergeht