Zugang für den Verwaltungsbeirat
In diesem Artikel gibst du dem Verwaltungsbeirat Einsicht in die WEG-Unterlagen und die Belegprüfung.
Der Verwaltungsbeirat soll die Verwaltung unterstützen und die Abrechnung prüfen (§ 29 WEG). Dafür braucht er mehr Einsicht als ein gewöhnlicher Eigentümer, aber weniger als die Verwaltung.
Die Rolle
Der Beirat ist in Verwaltio eine Rolle am Kontakt, keine eigene Person. Wer Eigentümer und Beirat ist, trägt beides, und das Portal schaltet ihm die zusätzlichen Punkte frei.
Was der Beirat zusätzlich sieht
Zwei Punkte hängen an der Beirats- oder Eigentümerrolle, sobald eine WEG dahintersteht: Versammlungen und WEG.
Im WEG-Bereich stehen vier Reiter: Übersicht mit Einheiten und der nächsten Versammlung, dazu Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Ist der Beirat zugleich Eigentümer, steht sein eigenes Hausgeld unter Zahlungen.
Die Belegprüfung
Der eigentliche Auftrag des Beirats ist die Prüfung der Abrechnung. Dafür lädst du ihn in einen Prüfungsraum ein. Der Punkt Belegprüfung erscheint dann ganz oben in seiner Navigation, weil er fristgebunden ist und nicht in einem Untermenü verschwinden darf.
Im Prüfungsraum sieht er jede Buchung mit ihrem Beleg, kann freigeben, beanstanden und Rückfragen stellen. Jeder Zugriff wird protokolliert, und am Ende entsteht der Prüfbericht mit Prüfquote und Beschlussempfehlung.
Die Grenze
Auch der Beirat sieht keine personenbezogenen Daten anderer Eigentümer über das hinaus, was die Gemeinschaft ohnehin kennt. Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer gehören nicht in den Prüfungsraum; sie stehen als Gesamtbetrag im Vermögensbericht.
Lad den Beirat in den Prüfungsraum ein, sobald die Belege eingelesen sind, nicht erst zwei Wochen vor der Versammlung. Eine Prüfung, die unter Zeitdruck stattfindet, endet mit Beanstandungen in der Versammlung statt vorher.
Wie es weitergeht
- Belegeinsicht für den Mieter beschreibt den Prüfungsraum.
- Jahresabrechnung: prüfen und beschließen folgt darauf.
- Was Eigentümer im Portal sehen für die Grundlage.
