Zugang für den Verwaltungsbeirat

In diesem Artikel gibst du dem Verwaltungsbeirat Einsicht in die WEG-Unterlagen und die Belegprüfung.


Der Verwaltungsbeirat soll die Verwaltung unterstützen und die Abrechnung prüfen (§ 29 WEG). Dafür braucht er mehr Einsicht als ein gewöhnlicher Eigentümer, aber weniger als die Verwaltung.

Die Rolle

Der Beirat ist in Verwaltio eine Rolle am Kontakt, keine eigene Person. Wer Eigentümer und Beirat ist, trägt beides, und das Portal schaltet ihm die zusätzlichen Punkte frei.

Was der Beirat zusätzlich sieht

Zwei Punkte hängen an der Beirats- oder Eigentümerrolle, sobald eine WEG dahintersteht: Versammlungen und WEG.

Der WEG-Bereich im Portal mit Übersicht, Beschlüssen, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Im WEG-Bereich stehen vier Reiter: Übersicht mit Einheiten und der nächsten Versammlung, dazu Beschlüsse, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung. Ist der Beirat zugleich Eigentümer, steht sein eigenes Hausgeld unter Zahlungen.

Die Belegprüfung

Der eigentliche Auftrag des Beirats ist die Prüfung der Abrechnung. Dafür lädst du ihn in einen Prüfungsraum ein. Der Punkt Belegprüfung erscheint dann ganz oben in seiner Navigation, weil er fristgebunden ist und nicht in einem Untermenü verschwinden darf.

Im Prüfungsraum sieht er jede Buchung mit ihrem Beleg, kann freigeben, beanstanden und Rückfragen stellen. Jeder Zugriff wird protokolliert, und am Ende entsteht der Prüfbericht mit Prüfquote und Beschlussempfehlung.

Die Grenze

Auch der Beirat sieht keine personenbezogenen Daten anderer Eigentümer über das hinaus, was die Gemeinschaft ohnehin kennt. Hausgeldrückstände einzelner Eigentümer gehören nicht in den Prüfungsraum; sie stehen als Gesamtbetrag im Vermögensbericht.

Lad den Beirat in den Prüfungsraum ein, sobald die Belege eingelesen sind, nicht erst zwei Wochen vor der Versammlung. Eine Prüfung, die unter Zeitdruck stattfindet, endet mit Beanstandungen in der Versammlung statt vorher.

Wie es weitergeht