Versicherungen am Objekt
In diesem Artikel erfährst du, wie du Versicherungsverträge am Objekt führst, was in der Betriebskostenabrechnung davon umlagefähig ist und wann Verwaltio dich an das Vertragsende erinnert.
Die Gebäudeversicherung ist der größte einzelne Posten vieler Betriebskostenabrechnungen und zugleich der, bei dem im Schadensfall alles davon abhängt, dass die Nummer griffbereit ist. Verwaltio führt die Verträge deshalb direkt am Objekt, samt Laufzeit und Beitrag.
Wo du sie findest
Öffne das Objekt und bleibe auf den Stammdaten. Rechts unten steht der Block Versicherungen mit der Anzahl der Verträge. Jede Zeile nennt die Art, den Versicherer, die Vertragsnummer, das Vertragsende, den Zahlungsrhythmus und den Beitrag.
Was du hinterlegst
Über den Stift am Block legst du einen Vertrag an oder änderst ihn. Wichtig sind vier Dinge:
- Art der Versicherung, also Gebäude, Haftpflicht, Glas, Elementar oder was sonst am Haus hängt.
- Versicherer und Vertragsnummer. Im Schadensfall ist das die erste Frage am Telefon.
- Vertragsende. Daraus entsteht die Erinnerung, damit eine Kündigungsfrist nicht stillschweigend verstreicht.
- Beitrag und Rhythmus, also was jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich fällig wird.
Was davon umlagefähig ist
Sach- und Haftpflichtversicherungen des Gebäudes sind nach § 2 Nr. 13 BetrKV umlagefähig: Feuer, Sturm, Wasser, Elementar, Glas und die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht umlagefähig sind dagegen Rechtsschutz, Mietausfall und alles, was nur den Eigentümer schützt.
Ob ein Beitrag in die Abrechnung wandert, entscheidet nicht dieser Block, sondern das Konto, auf das du den Beleg buchst. Die Umlagefähigkeit hängt am Konto im Kontenrahmen des Objekts.
Trag das Vertragsende auch dann ein, wenn der Vertrag sich automatisch verlängert. Genau dort verpasst man die Kündigungsfrist, und ein Jahr später zahlt der Eigentümer einen Tarif, den niemand mehr wollte.
Wie es weitergeht
- Prüfungen und Fristen steht direkt daneben und funktioniert genauso.
- Kontenrahmen wählen entscheidet über die Umlagefähigkeit des Beitrags.
- Benachrichtigungen einstellen regelt den Vorlauf der Fristen-Erinnerung.
