Prüfungen und Fristen

In diesem Artikel erfährst du, wie du wiederkehrende Prüfungen am Objekt führst, wann sie fällig werden und wie Verwaltio dich rechtzeitig erinnert.


Trinkwasser, Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Spielplatz: an einem Haus hängen Prüfpflichten, deren Versäumnis teuer wird und im Schadensfall die Haftung verschiebt. Verwaltio führt sie am Objekt mit Intervall, letztem Termin und nächster Fälligkeit und erinnert dich rechtzeitig über die Glocke.

Wo du sie findest

Öffne das Objekt und bleibe auf den Stammdaten. Weiter unten steht der Block Prüfung / Wartung. Jede Zeile zeigt die Prüfung, den Prüfer, das Ergebnis und rechts die nächste Fälligkeit.

Der Block Prüfung / Wartung mit vier Prüfungen und ihren Fälligkeiten

Was eine Prüfung festhält

Ein Klick auf die Zeile öffnet die Einzelheiten:

  • Prüffirma, also wer die Prüfung durchführt.
  • Prüfinstitut für das Labor, das im Zweifel die Probe auswertet. Bei der Legionellenprüfung sind das zwei verschiedene Betriebe, und im Streitfall zählt das Laborergebnis.
  • Letzte Prüfung und Ergebnis.
  • Intervall in Monaten. Daraus rechnet Verwaltio die nächste Fälligkeit.
  • Nächste Fälligkeit als Datum.
  • Zuständigkeit: trägt der Eigentümer die Prüfung oder die Verwaltung.
Eine geöffnete Prüfung mit Prüffirma, Institut, Ergebnis, Intervall und nächster Fälligkeit

Welche Prüfungen Verwaltio kennt

Zur Auswahl stehen Legionellenprüfung, Rauchwarnmelder, Feuerlöscher, Gefährdungsbeurteilung, Prüfvertrag, Kanaluntersuchung, Spielplatz und Sonstiges für alles Weitere.

Wie du erinnert wirst

Die Fälligkeiten laufen in die Glocke oben rechts. In den Benachrichtigungen steht unter Fristen & Termine der Schalter Prüfungen, und darunter die Vorlaufzeit, mit der Verwaltio erinnert. Mindestens 30 Tage sind möglich, was bei einer Legionellenprüfung knapp ist: Probenahme, Labor und Ergebnis brauchen zusammen leicht drei Wochen.

Die Intervalle stehen nicht bei uns, sondern in Landesrecht, Norm und Herstellerangabe. Verwaltio schlägt einen üblichen Wert vor, sagt das aber auch dazu. Prüfe ihn einmal gegen deine Landesbauordnung, statt ihn als gesetzt zu nehmen.

Wie es weitergeht