Objekteigentümer hinterlegen

In diesem Artikel erfährst du, wem ein Objekt gehört, wo du das einträgst und was sich daraus für Abrechnung und Portal ergibt.


Wem gehört das Haus? An dieser Angabe hängt mehr, als es zunächst aussieht: die Abrechnung geht an ihn, das Portal zeigt ihm seine Zahlen, und bei einem Verkauf entscheidet der Stichtag, wer welches Jahr bekommt. Verwaltio führt die Eigentümer deshalb als eigenen Bereich am Objekt.

Wo du sie findest

Öffne ein Objekt. Im Objektmenü steht in der Gruppe Objekt der Punkt Objekteigentümer. Links die Liste, rechts der ausgewählte Eigentümer mit seinen Angaben. Über das Plus über der Liste hängst du einen weiteren an.

Bei der Mietverwaltung

Meist genau einer. Ein Mietobjekt gehört in der Regel einer Person oder Gesellschaft, für die du verwaltest. Er ist der Empfänger der Eigentümerabrechnung, und an ihn gehen die Überschüsse. Solange niemand hinterlegt ist, bleibt der Bereich leer und die Abrechnung hat keinen Adressaten.

Gehört das Haus mehreren, etwa einer Erbengemeinschaft, trägst du alle ein und verteilst die Anteile. Die Abrechnung folgt dann diesen Anteilen.

Bei der WEG

Einer je Einheit. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft gehört jede Einheit jemand anderem. Die Liste führt deshalb alle Eigentümer mit der Einheit, die ihnen gehört, und dem Miteigentumsanteil. Aus dieser Zuordnung entstehen Hausgeld-Sollstellungen, Einzelabrechnungen und die Einladungen zur Versammlung.

Die Eigentümerliste einer WEG mit sieben Eigentümern und ihren Einheiten

Wechselt eine Wohnung den Besitzer, trägst du das nicht hier ein, sondern über den Eigentümerwechsel mit Stichtag. Nur so bleibt nachvollziehbar, wer welches Jahr zu tragen hat.

Dieselbe Liste mit der Zuordnung zu den Einheiten

Ein Eigentümer ist ein ganz normaler Kontakt, der zusätzlich die Rolle Eigentümer trägt. Ist er zugleich Mieter einer anderen Wohnung, pflegst du Adresse und Bankverbindung trotzdem nur einmal.

Wie es weitergeht