Miet, WEG oder SEV

In diesem Artikel erfährst du, was die drei Verwaltungsarten unterscheidet und welche Bereiche ein Objekt je nach Wahl bekommt.


Verwaltio kennt drei Arten, ein Objekt zu führen: Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung. Die Wahl entscheidet nicht über Kleinigkeiten, sondern darüber, welche Bereiche das Objekt überhaupt hat, wie gebucht wird und wer am Ende welche Abrechnung bekommt. Dieser Artikel zeigt die Unterschiede an drei echten Objekten.

Wo du sie siehst

In der Objektliste steht links die Aufteilung: Alle, Mietverwaltung, WEG und SEV, jeweils mit der Anzahl. In der Liste selbst trägt jedes Objekt ein kleines Kürzel hinter der Adresse.

Die Objektliste, nach Verwaltungsart getrennt in Alle, Mietverwaltung, WEG und SEV

Mietverwaltung

Ein Eigentümer, viele Mieter. Du verwaltest das Haus für seinen Eigentümer und rechnest gegenüber den Mietern ab. Das Objektmenü führt dazu Mietverhältnisse, im Rechnungswesen laufen Sollstellungen, Belege und Mahnwesen, und unter Abrechnung steht die Betriebskostenabrechnung.

Gebucht wird nach SKR03 oder SKR04. Der Eigentümer bekommt eine Abrechnung über seine Einnahmen und Ausgaben, die Mieter bekommen ihre Nebenkostenabrechnung.

Ein Mietobjekt mit Mietverhältnissen und Betriebskostenabrechnung im Objektmenü

WEG-Verwaltung

Viele Eigentümer, eine Gemeinschaft. Hier verwaltest du das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Objektmenü bekommt eine eigene Gruppe Planung mit Wirtschaftsplan, Hausgeld, Versammlungen, Beschlusssammlung, Rücklagen und Instandhaltung. Unter Abrechnung steht die Jahresabrechnung statt der Betriebskostenabrechnung.

Statt Mietverhältnissen führst du Eigentumsverhältnisse mit Miteigentumsanteilen. Gebucht wird nach dem WEG-Kontenrahmen, und die Erhaltungsrücklage wird getrennt ausgewiesen. Was die Gemeinschaft zahlt, beschließt sie selbst: Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung werden erst mit einem Beschluss verbindlich.

Eine WEG mit Wirtschaftsplan, Versammlungen, Beschlusssammlung und Rücklagen

Sondereigentumsverwaltung

Eine Wohnung für ihren Eigentümer. Bei der SEV verwaltest du nicht die Gemeinschaft, sondern das Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers: seine Wohnung, sein Mietverhältnis, seine Abrechnung. Die Gemeinschaft führt entweder eine andere Verwaltung oder du selbst in einem eigenen WEG-Objekt.

Das Objekt trägt in den Stammdaten einen eigenen Block Sondereigentumsverwaltung mit dem Namen der WEG, dem Miteigentumsanteil und dem Hausgeld, das du an die Gemeinschaft weiterleitest. Nach außen arbeitest du wie in der Mietverwaltung, nach innen rechnest du das Hausgeld gegen.

Die Gemeinschaft führst du selbst? Dann legst du das SEV-Objekt nicht von Hand an, sondern an der Einheit im WEG-Objekt mit SEV-Mandat anlegen. Wohnung, Eigentümer und Hausgeld kommen aus der WEG, und die Hausgeldabrechnung übernimmst du später aus deren Jahresabrechnung. Die Bücher bleiben getrennt: die Miete und das Geld des Eigentümers gehören nicht in die Buchhaltung der Gemeinschaft.

Ein SEV-Objekt mit dem Block Sondereigentumsverwaltung in den Stammdaten

Im Objekt-Assistenten wählst du sie als Verwaltungsart Sondereigentumsverwaltung (SEV), gleich neben Mietverwaltung und WEG-Verwaltung. Sie steht bei allen Gebäudetypen mit mehreren Einheiten zur Wahl, vom Mehrfamilienhaus bis zum Geschäftshaus; für eine einzelne Wohnung passt der Objekttyp Eigentumswohnung, der nur diese Verwaltungsart kennt. Das SEV-Mandat mit Hausgeld, Miteigentumsanteil und Rücklage ergänzt du danach im Schritt SEV-Daten oder an der Einheit.

Wie es weitergeht