Verwalterhonorare

In diesem Artikel legst du Standardverträge für die Verwaltervergütung an und weist sie einem Objekt zu.


Die Verwaltervergütung steht im Verwaltervertrag, und für die meisten Objekte steht dort dasselbe. Statt sie an jedem Objekt neu einzutippen, legst du sie einmal als Standardvertrag an und wählst sie dann aus.

Wo die Vorlagen liegen

Öffne Einstellungen → Rechnungswesen → Verwalterhonorare. Jede Vorlage steht mit Namen, Berechnungsart und einer kurzen Beschreibung in der Liste, dazu Stift und Papierkorb zum Ändern und Entfernen.

Die Standardverträge unter Einstellungen mit Berechnungsart je Vorlage

Die vier Berechnungsarten

  • Pauschalhonorar: ein fester Betrag je Periode, unabhängig von der Größe.
  • Honorar je Einheit: ein Satz je Einheit, getrennt nach Wohnung, Gewerbe, Garage, Tiefgaragenplatz, Kellerraum und Sondernutzung.
  • Staffel nach Einheitenzahl: ein sinkender Satz, etwa 28 € bis 20 Einheiten, darüber 24 €, ab 50 dann 21 €.
  • Prozent der Sollmiete: ein Anteil der monatlichen Soll-Einnahmen, in der Mietverwaltung üblich.

Dazu kommen eine Mindestgebühr, ein eigener Satz für Leerstand und die jährliche Anpassung, wahlweise als fester Prozentsatz oder als Indexierung am Verbraucherpreisindex.

Was eine Vorlage sonst noch trägt

Sonderhonorare für Leistungen außerhalb der Pauschale, etwa die Abwicklung eines Versicherungsschadens oder die Begleitung einer Sanierung. Abrechnung mit Rhythmus (monatlich, quartalsweise, jährlich), Rechnungsempfänger (Gemeinschaft oder Eigentümer), Gegenbuchung im Objektbuch, Aufwandskonto und Rechnungstext. Und die Angabe, ob das Objekt am Honorarlauf teilnimmt.

Am Objekt anwenden

Im Objekt liegt unter Einstellungen → Verwalterhonorar derselbe Aufbau. Dort wählst du oben eine Vorlage, und alle Felder füllen sich. Abweichungen für dieses eine Objekt trägst du danach ein, ohne die Vorlage zu berühren.

Die Umsatzsteuer gehört in die Vorlage, nicht in den Kopf. Wer als Kleinunternehmer nach § 19 UStG abrechnet, stellt den Schalter einmal um; danach weist keine Honorarrechnung mehr Steuer aus, auch nicht versehentlich.

Wie es weitergeht