Ein Bankkonto verbinden

In diesem Artikel verbindest du dein Geschäftskonto mit Verwaltio, erneuerst die Zustimmung und ordnest Konten den Objekten zu.


Ohne Bankanbindung bleibt der Finanz-Workspace eine Liste von Forderungen. Erst wenn die Umsätze hereinkommen, weiß Verwaltio, wer gezahlt hat. Die Anbindung läuft über die gesetzlich geregelte Kontoschnittstelle, du gibst also keine Zugangsdaten an uns weiter.

Wo du startest

Die Seite liegt in den Einstellungen unter Rechnungswesen, Eintrag Bankkonten. Oben steht der Überblick: Gesamtsaldo, Zahl der Konten, wie viele davon einem Objekt zugeordnet sind, wie viele einen veralteten Saldo haben und wo Handlungsbedarf besteht.

Die Bankkonten-Seite mit Gesamtsaldo, verknüpften Konten und dem Status

Ein Konto verbinden

Über Bank verbinden wählst du Online-Banking, dann dein Institut, und meldest dich in dessen eigener Oberfläche an. Die Zustimmung erteilst du dort, nicht hier. Danach ruft Verwaltio Salden und Umsätze ab; Synchronisieren holt sie zwischendurch neu.

Geschäftskonto mit EBICS. Der zweite Eintrag im Menü, EBICS-Zugang, läuft über einen eigenen Teilnehmer und einen Initialisierungsbrief an die Bank. Wie das geht, steht in Einen EBICS-Zugang einrichten.

Die Zustimmung läuft ab

Das ist der wichtigste Punkt dieser Seite. Eine Kontozustimmung über Online-Banking gilt nach PSD2 höchstens 90 Tage, dann musst du sie erneuern. Ein EBICS-Zugang kennt diese Frist nicht. Läuft sie ab, kommen keine Umsätze mehr, und das fällt oft erst auf, wenn eine Woche später nichts mehr zugeordnet wurde. Der Status zeigt das an, und Verwaltio erinnert dich zwei Wochen vorher über die Glocke.

Konten den Objekten zuordnen

Über Verknüpfen hängst du ein Konto an ein Objekt. Führst du getrennte Konten je Haus, ist das Pflicht, denn nur so landen die Umsätze im richtigen Rechnungskreis. Bei einem Sammelkonto lässt du die Zuordnung offen und entscheidest beim einzelnen Umsatz.

WEG-Gelder gehören auf ein eigenes Konto, getrennt vom Vermögen der Verwaltung. Das ist keine Empfehlung, sondern ergibt sich aus der Treuhandstellung: Hausgeld und Rücklage sind fremdes Geld.

Wie es weitergeht