Zählerwerte und Verbrauch

In diesem Artikel trägst du Anfangs- und Endstände ein und siehst, woher der Verbrauch je Einheit kommt.


Sobald eine Kostenart nach Verbrauch verteilt wird, braucht die Abrechnung Zahlen: den Stand am Anfang des Jahres und den am Ende. Fehlen sie, kann Verwaltio die Position nicht verteilen, und das hat Folgen, die weit über eine unschöne Tabelle hinausgehen.

Die Zählwert-Tabelle

Im Abschnitt Verteilung steht über der Mieterliste der Block Zählerwerte. Je Einheit und Zähler stehen dort Start, Ende und der daraus errechnete Verbrauch, darunter die Summe.

Die Zählwert-Tabelle im Abschnitt Verteilung mit Start, Ende und Verbrauch je Einheit

Ein Wolkensymbol hinter dem Wert heißt: er stammt aus den Zählern des Objekts. Ein Stift heißt: er wurde hier von Hand erfasst. Manuelle Werte gewinnen und bleiben gespeichert, auch wenn später eine Ablesung nachgetragen wird.

Rechts oben nennt die Zeile, wie viele Zähler am Objekt gepflegt sind, und führt über Zähler verwalten direkt ins Zählermanagement.

Woher die Werte kommen

Der saubere Weg ist die Ablesung am Zähler: dann steht der Wert im Zählermanagement, und die Abrechnung holt ihn sich. Kommen die Daten vom Messdienst als Abrechnung, trägst du die Verbrauchswerte hier direkt ein.

Bei einem Mieterwechsel im Jahr brauchst du den Stand vom Übergabetag. Den kann man später nicht rekonstruieren, deshalb gehört er ins Übergabeprotokoll und von dort in den Zähler.

Zähler mit verschiedenen Einheiten

Eine Position rechnet nur mit Zählern derselben Einheit. Liter und Kubikmeter rechnet Verwaltio ineinander um, Kilowattstunden und Kubikmeter nicht: Wärmezähler und Gaszähler lassen sich nicht zusammenzählen. Speisen beide dieselbe Position, zählen die Zähler, die die meisten Wohnungen messen, bei Gleichstand die Wärmezähler. Die übrigen nennt die Prüfung als Hinweis Zähler mit verschiedenen Einheiten. Sind die anderen gemeint, legst du am Umlageschlüssel die Zähler-Quelle (Verbrauch) fest.

Wenn Werte fehlen

Verwaltio sagt es im Klartext: „Diese Positionen sollen nach Verbrauch verteilt werden, es liegen aber keine Zählerstände vor." Für Heizung und Warmwasser hat das eine harte Folge: ohne Verbrauchserfassung greift § 12 HeizkostenV, und der Mieter darf seinen Anteil um 15 Prozent kürzen.

Für die übrigen Arten fällt die Position auf einen Ersatzschlüssel zurück oder bleibt unverteilt. Beides steht in den Prüfhinweisen und sollte vor der Freigabe verschwunden sein.

Trage einen geschätzten Wert lieber ein als gar keinen, und schreib die Schätzung in die Notiz. Eine begründete Schätzung nach § 9a HeizkostenV ist zulässig; eine fehlende Erfassung ist es nicht, und sie kostet 15 Prozent.

Wie es weitergeht