Vorauszahlungen anpassen
In diesem Artikel setzt du nach der Abrechnung neue monatliche Vorauszahlungen fest und kündigst sie an.
Wenn eine Abrechnung bei allen Mietern mit einer Nachzahlung endet, war die Vorauszahlung zu niedrig. § 560 Abs. 4 BGB erlaubt beiden Seiten, sie danach auf eine angemessene Höhe anzupassen, und Verwaltio rechnet den Vorschlag gleich mit.
Der Dialog
Im Abschnitt Versand & Dokumente führt der Schieberegler-Knopf zu Vorauszahlungen anpassen. Der Dialog hat zwei Schritte: 1. Anpassen und 2. Versenden.
Der Vorschlag
Ein Zwölftel des Abrechnungsergebnisses. Aus den tatsächlichen Jahreskosten je Mieter wird die neue Monatsrate. Verwaltio trennt dabei Betriebskosten und Heizkosten, weil beide getrennt im Mietverhältnis stehen.
Je Zeile steht, was bisher galt, und daneben der Vorschlag mit der Veränderung. Jeden Wert kannst du überschreiben; von Hand geänderte Beträge bleiben stehen, auch wenn du die Rundung wechselst.
Rundung und Stichtag
Die Rundung gilt für alle Vorschläge dieses Laufs: centgenau, volle Euro, auf 5 oder auf 10 Euro. Volle Euro ist der übliche Weg, weil die Zahl im Anschreiben und auf dem Dauerauftrag lesbar bleiben soll.
Wirksam ab bestimmt den Stichtag. Die Anpassung wird als Änderung am Mietverhältnis hinterlegt und greift zu diesem Tag, sobald die Erklärung beim Mieter ist. Üblich ist der Monatsanfang nach dem Zugang der Abrechnung.
Die Erklärung
Eine Anpassung wirkt nicht, weil sie im System steht, sondern weil sie erklärt wurde. Deshalb der zweite Schritt: Versenden erzeugt das Anpassungsschreiben und schickt es auf demselben Weg wie die Abrechnung.
Auch nach unten
Enden alle Mieter mit einem Guthaben, war die Vorauszahlung zu hoch. Die Anpassung nach unten ist derselbe Weg und lohnt sich: dauerhaft zu hohe Vorauszahlungen sind ein zinsloses Darlehen des Mieters, und im Streitfall kann er sie selbst herabsetzen.
Passe nicht an, wenn die Abweichung aus einem einmaligen Grund kam. Ein Rohrbruch im Abrechnungsjahr rechtfertigt keine dauerhaft höhere Vorauszahlung, und der Mieter bekommt sie im nächsten Jahr als Guthaben zurück.
Wie es weitergeht
- Nachzahlung und Guthaben buchen ist der erste Schritt nach dem Versand.
- Die Mietverhältnis-Detailseite zeigt die neue Vorauszahlung.
- Sollstellungen verstehen erklärt, wie die neue Rate wirkt.
