Umlageschlüssel und Verteilung

In diesem Artikel legst du fest, nach welchem Schlüssel jede Kostenart verteilt wird, und liest das Ergebnis je Mieter.


Der Umlageschlüssel entscheidet, wer von einer Kostenart wie viel trägt. Die Wahl ist keine Geschmacksfrage: sie steht im Mietvertrag, und wo er schweigt, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche.

Wo der Schlüssel steht

Im Abschnitt Kosten & Belege trägt jede Zeile ihren Umlageschlüssel in einem Auswahlfeld. Voreingestellt ist der Schlüssel, der am Konto im Kontenrahmen des Objekts hinterlegt ist; hier änderst du ihn für diesen Lauf.

Die vier Familien

  • Wohnfläche: der gesetzliche Standard, und für die meisten Kostenarten der unstrittige.
  • Einheiten: jede Einheit gleich viel, sinnvoll etwa bei der Gemeinschaftsantenne.
  • Personen: bei Müll und Wasser üblich, verlangt aber eine gepflegte Personenzahl je Einheit und die Aufmerksamkeit für Änderungen im Jahr.
  • Verbrauch: Wasser, Wärme, Strom, wo Zähler stehen. Bei Heizung und Warmwasser ist er nach der Heizkostenverordnung ohnehin vorgeschrieben.

Dazu kommen die eigenen Schlüssel, die du am Objekt definierst, etwa eine Aufzugsfläche, die nur das Erdgeschoss aussparen soll.

Das Ergebnis

Der Abschnitt Verteilung zeigt, was dabei herauskommt.

Der Abschnitt Verteilung mit den Anteilen je Vertragspartei und dem Saldo

Oben stehen die Summen: Umgelegt auf Mieter, Vorauszahlungen, Nachzahlungen, Guthaben und Leerstand / Eigentümer. Darunter eine Zeile je Vertragspartei mit Einheit und Fläche, dem Zeitraum im Abrechnungsjahr, dem Zeitanteil, dem Kostenanteil, der geleisteten Vorauszahlung und dem Saldo.

Ein Klick auf die Zeile klappt auf, wie sich der Kostenanteil zusammensetzt: je Kostenart mit Gesamtbetrag, Quelle, Anteil und Betrag. Das ist die Ansicht, die eine Rückfrage des Mieters in zwei Minuten beantwortet.

Wer teilnimmt

Über Einheiten verwalten nimmst du einzelne Einheiten aus der Abrechnung heraus, etwa einen Gewerbeteil, der eigenständig abrechnet. Die Kopfzeile nennt dann „5 von 6 nehmen teil", damit die Ausnahme nicht unsichtbar bleibt.

Ändere einen Schlüssel nie ohne Blick in den Mietvertrag. Ein Wechsel von Fläche auf Personen kann für einzelne Mieter eine deutlich höhere Nachzahlung bedeuten, und wer widerspricht, bekommt vor Gericht recht, wenn der Vertrag etwas anderes sagt.

Wie es weitergeht