Umlagefähigkeit und Belege
In diesem Artikel siehst du, welche Rechnungen hinter einer Kostenart stehen und wie du eine Position von der Umlage ausnimmst.
Eine Kostenart in der Abrechnung ist immer eine Summe. Ob sie stimmt, sieht man erst an den Rechnungen dahinter, und genau die lassen sich in der Liste aufklappen, ohne den Lauf zu verlassen.
Die Belege aufklappen
Der Knopf Belege zeigen über der Tabelle klappt unter jeder Kostenart ihre Rechnungen auf. Der Pfeil links an der Zeile tut dasselbe für eine einzelne.
Je Beleg stehen Datum, Lieferant, Beschreibung, das Konto, gegebenenfalls die Einheit, der § 35a Lohn mit seiner Art und der Betrag. Steht unter der Beschreibung „ohne Belegdatei", fehlt das PDF, und genau danach fragt der Mieter bei der Belegeinsicht.
Umlegbar oder nicht
Die Spalte Umlegbar trägt je Kostenart ein Ja oder Nein. Es kommt aus dem Kontenrahmen des Objekts: dort ist an jedem Konto hinterlegt, ob es in die Betriebskostenabrechnung geht. Ein Klick auf das Kennzeichen kehrt die Entscheidung für diesen Lauf um, ohne den Kontenrahmen zu ändern.
Das ist der richtige Weg für den Einzelfall. Ist eine Kostenart dauerhaft falsch eingestuft, gehört die Korrektur in den Kontenrahmen, sonst wiederholt sich die Handarbeit jedes Jahr.
§ 35a EStG
Der Mieter kann haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen, allerdings nur den Lohnanteil, nicht das Material. Verwaltio führt diesen Anteil je Beleg mit und weist ihn in der Abrechnung gesondert aus. Damit das funktioniert, muss der Lohnanteil beim Erfassen des Belegs eingetragen sein.
Wenn ein Betrag nicht stimmt
Ein falscher Beleg wird nicht in der Abrechnung korrigiert, sondern dort, wo er herkommt: im Blatt Belege. Die Abrechnung liest ihn beim nächsten Aufruf neu. Nur wenn es keinen Beleg geben kann, etwa bei einem Steuerbescheid, der nicht in die Buchhaltung läuft, überschreibst du den Betrag in der Abrechnung selbst.
„Ohne Belegdatei" ist kein Schönheitsfehler. § 259 BGB gibt dem Mieter das Recht, die Belege einzusehen; fehlt die Datei, muss jemand den Ordner suchen. Hänge das PDF lieber beim Erfassen an als ein Jahr später auf Zuruf.
Wie es weitergeht
- Belegeinsicht für den Mieter zeigt, wofür die Dateien gebraucht werden.
- Kontenrahmen wählen legt die Umlagefähigkeit dauerhaft fest.
- Einen Beleg erfassen beschreibt den § 35a-Lohnanteil.
