Heizkosten nach HeizkostenV
In diesem Artikel teilst du Heizung und Warmwasser in Grund- und Verbrauchskosten auf und vermeidest das Kürzungsrecht nach § 12.
Heizung und Warmwasser folgen eigenen Regeln. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass ein Teil nach Verbrauch abgerechnet wird, und sie sagt auch, was passiert, wenn das nicht geschieht: der Mieter darf kürzen.
Die Regel einschalten
Im Abschnitt Sonderregelungen steht ganz oben HeizKV § 9. Ist der Schalter an, klappt die Aufteilung auf.
Grundkosten und Verbrauchskosten
Die Verordnung verlangt zwischen 50 und 70 Prozent nach Verbrauch; der Rest wird nach Fläche verteilt. Verwaltio bietet die üblichen Aufteilungen an, voreingestellt ist 30 / 70: 30 Prozent Grundkosten nach Fläche, 70 Prozent nach Verbrauch.
Der Grundkostenanteil ist kein Rest, sondern trägt das, was unabhängig vom Heizverhalten anfällt: Wärmeverluste der Leitungen, die Bereitschaft der Anlage, die Beheizung des Treppenhauses. Wer ihn zu niedrig ansetzt, belastet die Wohnung unter dem Dach über Gebühr.
Was die Regel braucht
Unter der Aufteilung steht der entscheidende Hinweis: Trage Anfangs- und Endstände aller Einheiten in der Zählwert-Tabelle unter Verteilung ein. Ohne Verbrauchsdaten kann der Verbrauchsanteil nicht verteilt werden, und dann greift § 12.
Das Kürzungsrecht nach § 12
Wird nicht verbrauchsabhängig abgerechnet, obwohl es möglich gewesen wäre, darf der Mieter seinen Anteil um 15 Prozent kürzen. Das ist kein Ermessen, sondern ein Recht, und es gilt auch dann, wenn die Zähler defekt waren. Verwaltio führt die Kürzung als eigene Sonderregelung, damit sie bewusst gesetzt wird und in der Abrechnung nachvollziehbar erscheint.
Die verbundene Anlage
Erzeugt ein Kessel Heizung und Warmwasser zugleich, muss der Warmwasseranteil nach § 9 HeizkostenV rechnerisch abgetrennt werden. Die Regel Warmwasseranteil nach § 9 HeizkostenV tut das aus Wärmemenge, Warmwasservolumen und versorgter Fläche. Geschätzt wird dabei nichts: fehlt eine Größe, leitet der Server sie aus den vorhandenen ab und sagt, welche er genommen hat.
Wenn die Abrechnung vom Messdienst kommt, übernimm die Aufteilung von dort, statt sie hier neu zu wählen. Zwei verschiedene Grundkostenanteile im selben Haus fallen spätestens beim ersten Widerspruch auf, und dann ist die ganze Abrechnung Gesprächsthema.
Wie es weitergeht
- Zählerwerte und Verbrauch liefert die Grundlage.
- CO₂-Kosten aufteilen greift eine Stufe davor.
- Sonderregelungen im Überblick ordnet die Regel ein.
