Nachzahlung und Guthaben buchen
In diesem Artikel machst du aus dem Abrechnungsergebnis eine Forderung oder Gutschrift und entscheidest über die Verrechnung.
Eine versendete Abrechnung ist noch kein Geld. Damit eine Nachzahlung gemahnt und ein Guthaben verrechnet werden kann, muss das Ergebnis in die Buchhaltung. Das ist ein eigener Schritt, und er ist bewusst nicht Teil des Versands.
Der Dialog
Im Abschnitt Versand & Dokumente führt der Rechner-Knopf zu Ergebnisse buchen.
Unten steht der Stand: wie viele Zeilen es gibt, wie viele buchbar sind und wie viele schon gebucht wurden. Nur freigegebene Zeilen werden gebucht.
Was gebucht wird
Eine Nachzahlung wird als Sollstellung mit dem gewählten Zahlungsziel angelegt und als Forderung „Debitor an Abrechnungsergebnis" gebucht. Ab da verhält sie sich wie jede andere Forderung: Mahnwesen, offene Posten und der Bankabgleich sehen sie.
Ein Guthaben wird als Gutschrift gebucht. Wie es weitergeht, entscheidest du im Dialog.
Die beiden Entscheidungen
Guthaben. Entweder mit offenen Forderungen verrechnen, dann tilgt die Gutschrift die offenen Posten des Mieters, nach § 366 BGB zuerst die ältesten. Oder als Guthaben stehen lassen, wenn ausgezahlt werden soll.
Offene Vorauszahlungen. Die Abrechnung rechnet nur mit dem, was wirklich gezahlt wurde. Noch offene Vorauszahlungen des Zeitraums stecken damit schon in der Nachzahlung. Der Schalter mit der Nachzahlung verrechnen schließt sie, statt sie zusätzlich offen zu lassen. Ohne ihn stünde derselbe Betrag zweimal in den offenen Posten.
Das Zahlungsziel
Oben steht das Fälligkeitsdatum der Nachzahlungen. Es sollte dem entsprechen, was im Anschreiben steht, sonst mahnt Verwaltio zu einem Zeitpunkt, den der Mieter nicht kennt.
Korrigieren
Eine gebuchte Zeile lässt sich nicht ändern. In der Versandliste führt das Buchungsfeld zur Buchung selbst, und von dort zum Storno. Danach wird neu gebucht, wie überall in der Buchhaltung.
Buche erst, wenn versendet ist. Eine Forderung, die im System steht, bevor der Mieter die Abrechnung kennt, läuft in das nächste Mahnwesen, und dann erklärt man eine Mahnung für eine Nachzahlung, von der noch niemand wusste.
Wie es weitergeht
- Vorauszahlungen anpassen ist der zweite Schritt nach der Abrechnung.
- Offene Posten führt die Nachzahlungen.
- Mahnwesen nimmt sich, was offen bleibt.
